Entwurf für gesetzliches Verbot ungedeckter Leerverkäufe liegt vor
Berlin. Das Bundesfinanzministerium will offenbar ungedeckte Leerverkäufe in allen in Deutschland gehandelten Aktien und in an deutschen Börsen notierten Schuldtiteln von Euro-Ländern verbieten. Das geht aus einem Diskussionsentwurf für ein entsprechendes Gesetz hervor, wie die Wirtschaftsnachrichtenagentur Dow Jones Newswires am Dienstag berichtete.
Durch das «Gesetz zur Stärkung der Stabilität der Finanzmärkte» sollen «bestimmte Transaktionen, die für die Stabilität der Finanzmärkte eine Bedrohung darstellen, verboten werden». Deshalb sei außerdem die «Einführung eines Transparenzsystems für Leerverkaufspositionen» geplant.
Konkret soll den Angaben zufolge durch neu in das Wertpapierhandelsgesetz einzuführende Vorschriften ein zweistufiges Transparenzsystem für Netto-Leerverkaufspositionen eingeführt werden. In einer ersten Stufe soll demnach eine Unterrichtung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolgen, in einer zweiten Stufe sollen größere Leerverkaufspositionen zudem veröffentlicht werden müssen.
Die Konsultationsfrist mit den Verbänden läuft nach den Angaben bis zum Donnerstag. Am 2. Juni dürfte das Kabinett dann voraussichtlich den Gesetzentwurf beschließen.
Die BaFin hatte vor einer Woche ungedeckte Leerverkäufe in Aktien der zehn führenden deutschen Finanzinstitute und in Schuldtiteln von Staaten der Eurozone sowie bestimmte Kreditausfallversicherungen (CDS) vorübergehend untersagt. Eine Ministeriumssprecherin hatte bereits angekündigt, die Regierung werde «ein Gesetz vorbereiten, dass diese Verbote auf eine gesetzliche Grundlage stellt».