VON DANIELA SCHÄR
Die Ergonomie beschäftigt sich mit ihren zahlreichen Teilgebieten auch ganz speziell mit der optimalen Gestaltung von Arbeitsplätzen, wobei neben der Ausrichtung von Computer-Arbeitsplätzen und geeigneten Büromöbeln grundlegend auch die Beleuchtung in den Mittelpunkt rückt. Sie trägt maßgeblich zum Arbeitsklima bei und leistet auch einen entsprechenden Beitrag zum gesundheits- und leistungsfördernden Arbeiten.
Grundsätze der ergonomischen Arbeitsplatzbeleuchtung
Dass Licht und Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz in entsprechendem Verhältnis zueinander stehen, wurde durch verschiedene Ergonomie-Studien und praxisbezogene Untersuchungen bereits mehrfach belegt. Zu den Anforderungen an die Beleuchtung gehört dabei nicht nur ausreichend Tageslicht, sondern auch der effiziente Einsatz von Kunstlicht, um die jeweiligen Arbeitsanforderungen durch ein integriertes Lichtkonzept entsprechend zu unterstützen. Das schließt insbesondere die Bereitstellung von flexibel einsetzbaren Leuchten voraus.
Flexibilität ist der Schlüssel erfolgreicher Beleuchtungskonzepte für Büroräume. Am Arbeitsplatz muss den Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt werden, das Licht entsprechend ihrer Tätigkeiten zu variieren. So erweisen sich neben zentral angebrachten Deckenlampen regelmäßig Tischleuchten von Herstellern wie Artemide, ausgestattet mit flexiblem Leuchtenkopf, oder auch im Raum variierbare Stehleuchten als vorteilhaft.
Für die Arbeitsgesundheit ist das richtige Licht am Arbeitsplatz insbesondere auch deshalb entscheidend, weil der Großteil der Informationen visuell verarbeitet wird. Mit entsprechend gut gewählten Beleuchtungslösungen werden Konzentrationsschwächen und Leistungsverlust aufgrund von dauerhaften Augenanstrengung langfristig vermieden. Zu den Faktoren, die bei der Arbeitsplatzbeleuchtung aktiv beeinflusst werden können, gehören:
– die allgemeine Beleuchtungsstärke
– das Verhältnis von Tages- und Kunstlicht
– der Einsatz verschiedener Leuchtmittel
– die Bereitstellung von Möglichkeiten zur gezielten Platzbeleuchtung
Für Büroräume wird in Bezug auf die Beleuchtungsstärke ein Referenzwert von mind. 300 Lux, besser jedoch 500 Lux angegeben. Spezielle Hinweise zum Licht und weiteren Schwerpunkten der Arbeitsplatzgestaltung sind darüber hinaus vom deutschen Gesetzgeber in Verordnungen (ArbStättV, BirdschirmarbV) geregelt. Darüber hinaus sollte sich die Beleuchtungsstärke auch an persönlichen Anforderungen orientieren. So kann sich beispielsweise im Alter die Leistungsfähigkeit verringern, wenn nicht auf eine entsprechende Beleuchtungsstärke (mind. 750 Lux) wert gelegt wird.
Zur weiteren Optimierung der Lichtgestaltung am Arbeitsplatz muss auch die Bewertung verschiedener Leuchtmittel eine Rolle spielen. Dabei sind diese nicht nur anhand ihrer Beleuchtungsqualität, sondern insbesondere auch anhand des Farbwiedergabe-Index zu klassifizieren. Empfehlenswert ist der Rückgriff auf energieeffiziente Leuchtmittel, darunter LED Leuchten, die Lichtfarben wie Tageslichtweiß oder Neutralweiß wiedergeben. So kann auch das ausgewogene Verhältnis zwischen Tages- und Kunstlicht entsprechend unterstützt werden.
Neben der allgemeinen Raumbeleuchtung, für die sowohl direktes als auch indirektes Licht entscheidend ist, spielt insbesondere an Bildschirmarbeitsplätzen die gezielte Platzbeleuchtung eine wichtige Rolle. Werden zusätzliche Lichtquellen wie Schreibtischleuchten und Stehlampen zur Verfügung gestellt, kann der individuelle Sehkomfort nachhaltig positiv beeinflusst werden. In diesem Zusammenhang erhöht sich dann auch die Arbeitsqualität gemessen an den psychisch-emotionalen und physiologisch-biologischen Effekten des Lichts.
Weiterführende Hinweise zur ergonomischen Arbeitsplatzbeleuchtung: http://www.lightingdeluxe.de/arbeitsplatz-beleuchtung-ergonomie.htm