Erneut bekam ein VW-Abgas-Geschädigter vor Gericht Recht
Jülich – Ein weiteres Mal fiel ein Gerichtsurteil im VW-Abgasskandal zugunsten eines geschädigten Kunden aus. Im vorliegenden Fall hat das Landgericht Oldenburg entschieden, dass der Kläger sein im Jahr 2014 gekauftes Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben darf. Genaueres zur aktuellen VW-Sachlage weiß der Rechtsexperte Markus Mingers:
Immer mehr Gerichte entscheiden zugunsten der VW-Kunden!
„Generell ist festzuhalten, dass die deutschen Gerichte immer mehr zu einer verbraucherfreundlichen Auslegung im VW-Skandal neigen“, stellt Markus Mingers klar. Wie bereits bei anderen erstinstanzlichen Urteilen, haben die Richter des Landgerichts Oldenburg auch im neusten VW-Fall einen wesentlichen Sachmangel am Fahrzeug festgestellt, der zweifelsfrei auf die manipulierte VW-Software zurückzuführen ist. Die Richter entschieden, dass der Sachmangel den Kläger zur Rückgabe seines Autos und zur Erstattung des Kaufpreises berechtigt.
Jetzt Chance nutzen und Schadensersatz einfordern!
„Aufgrund der zunehmend verbraucherfreundlichen Rechtsprechung der Gerichte sollten Betroffene ihre Chance nutzen und umgehend Rücktritt oder Schadensersatz ein fordern“, rät Mingers. Denn neben der manipulierten Software liege zudem meist ein sogenannter Merkantiler Minderwert vor. Das heißt, dass manipulierte Fahrzeuge nur noch zu einem geringeren Preis verkauft werden können. Außerdem sind die Folgen der „ VW-Rückruf-Aktion“ noch unklar. Markus Mingers weist daraufhin: „Expertenberichten zufolge kam es in einigen Fällen nach der technischen Umrüstung bereits zu Problemen–Betroffene klagen vor allem über einen schlechteren Motor. “ Eine Nachbesserung kann folglich nur auf Kosten anderer Mängel erfolgen, die wiederrum die Betroffenen zu schadensersatzrechtlichen Forderungen berechtigen.
Quelle: c/o Jeschenko MedienAgentur Köln GmbH