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Existenzgründung in der Gastronomie – Restaurant eröffnen

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Viele Menschen träumen davon, Gäste in ihrem eigenen Restaurant zu bewirten. Dabei erfordert der Einstieg in die Gastronomie als Gründer eine umfassende Planungsphase.

Wer kann eigentlich ein Restaurant eröffnen? Und welche Planungsschritte führen zum Erfolg? Dieser Artikel liefert Antworten!

Wer kann ein Restaurant eröffnen?

Wer mit dem Gedanken spielt, ein eigenes Restaurant zu eröffnen, muss keine Ausbildung und kein Studium in der Gastronomie nachweisen. Im Prinzip kann also jeder ein Restaurant aufmachen, der sich zutraut, Gäste zu bewirten. Wichtig ist, dass das Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet wird.

Welche Voraussetzungen sollte ein Gastronom erfüllen?

Obwohl die Möglichkeit jedem offensteht, als Gastronom sein Glück zu versuchen, sollte ein zukünftiger Restaurantbesitzer bestenfalls über eine gewisse Berufserfahrung in der Gastronomie verfügen. Auch kaufmännischen Wissen aus dem BWL-Studium oder einer kaufmännischen Ausbildung sind vorteilhaft.

Wenn in dem Restaurant alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen, muss der Restaurantbesitzer eine Gaststättenerlaubnis bei dem zuständigen Gewerbeamt beantragen.

Diese wird jedoch nur vergeben, wenn der Antragsteller ein einwandfreies amtliches Führungszeugnis, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts und der Gewerbesteuerbehörde sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorlegt. Zudem bescheinigt eine Teilnahme am IHK-Unterricht für lebensmittelrechtliche Vorschriften die fachliche Eignung. Auch die Location wird überprüft. 

Wie plant man die Eröffnung eines Restaurants?

Die Existenzgründung in der Gastronomie kann angehende Gastronomen überfordern. Wir stellen sechs wichtige Schritte vor, die Gründern als Orientierung dienen können!

Schritt 1: Was unterscheidet das Restaurant von allen anderen Mitbewerbern?

Die Restauranteröffnung steht und fällt mit dem Konzept. Dieses sollte ein Alleinstellungsmerkmal beinhalten. Interessenten sollten also im ersten Schritt klar benennen und festhalten, was sie im Vergleich zur Konkurrenz anders handhaben möchten.

Schritt 2: Die Location finden

Ein Restaurant sollte gut zu erreichen sein, Laufkundschaft anziehen, groß genug sein und eine professionelle Kücheneinrichtung ermöglichen. Gleichzeitig sollten sich Interessenten im Klaren darüber sein, dass eine Eröffnung im unmittelbaren Umfeld der Mitbewerber dazu führt, dass die Restaurants nur wenige Meter trennen und Kunden somit vor der Wahl stehen, in welches Restaurant sie einkehren.

Wurde die Location vorher nicht gastronomisch genutzt, muss das Bauamt kontaktiert werden, um eine Genehmigung zu erteilen.

Schritt 3: Gründerseminare besuchen

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) unterstützt Gründer in Form von Gründerseminaren und einer Gründungsberatung bei der Eröffnung ihres ersten Restaurants. Diese Chance sollten Gründer ohne Vorerfahrung nutzen, um von dem Wissen der Berater zu profitieren und typische Anfängerfehler zu vermeiden. So erfahren Gründer beispielsweise, welche Versicherungen notwendig sind.

Schritt 4: Den Businessplan erstellen

Ein Businessplan überzeugt nicht nur Investoren und Kreditgeber von dem Projekt, sondern dient auch dem Gründer selbst als Orientierungshilfe. Denn hier hält er von Anfang an das gesamte Konzept fest und kann im Laufe der Jahre immer wieder auf klar benannte Ziele zurückgreifen oder Verbesserungen erarbeiten. Teil des Finanzierungsplans ist die Einplanung von Kreditgebern oder anderen Kapitalgebern wie dem Staat.

Dabei fällt jeder Businessplan individuell aus, weswegen Businessplan-Vorlagen im Internet als Orientierungspunkt dienen können, jedoch nicht die Erstellung eines eigenen Konzepts ersetzen.

Schritt 5: Personal einstellen

Ein Restaurant lässt sich nicht im Alleingang führen. Denn wer zeitgleich als Koch, Servicekraft, Reinigungskraft und Buchhalter fungiert, zeigt sich schnell überfordert. Aus diesem Grund sollte frühzeitig nach potenziellen Mitarbeitern gesucht werden. Diese sollten durch Freundlichkeit überzeugen, über Erfahrung in der Gastronomie und eine gewisse Serviceorientierung verfügen und das Team menschlich bereichern.

Weiterhin muss jeder Mitarbeiter, der eingestellt wird, vor dem Antritt der Arbeit ein Gesundheitszeugnis einreichen und an jedem Arbeitstag Ausweisdokumente mitführen.

Schritt 6: Das neue Restaurant bewerben

Ohne Marketingmaßnahmen erfährt kein Gast von dem neuen Restaurant. Deswegen ist es ratsam, einen umfassenden Marketingplan mit Online- und Offlinemaßnahmen zu entwerfen und eine Budgetierung für das kommende Geschäftsjahr vorzunehmen. Werbeflyer, Aktionen, Social-Media-Accounts und Eintragungen bei Google My Business machen das Unternehmen bekannt.

Fazit

Prinzipiell kann jeder ein Restaurant eröffnen. Damit auch Alkohol ausgeschenkt werden darf, muss der Gründer jedoch spezifische Dokumente wie ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen können. Im ersten Schritt der Planungsphase gilt es, das Alleinstellungsmerkmal zu erarbeiten, die Location zu finden und Gründerseminare zu besuchen. Anschließend erarbeitet der Gründer einen umfassenden Businessplan, stellt Personal ein und entwickelt Marketingmaßnahmen für das erste Geschäftsjahr.

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