Mit einer Existenzgründung lässt sich der Plan einer eigenen Selbstständigkeit verwirklichen. Man ist nicht mehr an die Weisungen eines Vorgesetzten gebunden und kann sein Arbeitsumfeld eigenständig gestalten. Jede Existenzgründung hat aber auch Tücken. Ein selbstständiger Unternehmer trägt sein gesamtes Unternehmensrisiko allein. Überdies besteht für ihn die Pflicht, sich mit einer stabilen Liquidität finanziell abzusichern. Dieser Ratgeber informiert über den Aufbau einer soliden Finanzplanung und gibt Steuertipps zur Existenzgründung.
Die Organisation der Finanzen: Mit einem Businessplan fängt alles an
Eine Existenzgründung ist nur dann erfolgreich, wenn das Business auf einem festen, soliden Fundament steht. Um sich mit einem ausreichenden Startkapital auszustatten, gehört die Organisation der Finanzen zu den ersten Aufgaben bei einer Existenzgründung. Hierbei lässt sich der Existenzgründer von einem detailliert aufgestellten Businessplan unterstützen.
Der Businessplan erfüllt für den Existenzgründer eine doppelte Funktion. Zum einen dient er als Leitfaden, um das Unternehmen in den ersten Jahren unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten aufzubauen. Zum anderen können mit einem detaillierten Finanzplan – dieser ist Bestandteil eines Businessplans – zusätzlich Investoren für eine Geldeinlage in das Unternehmen überzeugt werden. So hilft der Businessplan z. B. bei einem Beratungsgespräch mit der Bank, um die Konditionen einer Kreditaufnahme auszuhandeln. Neben einem geringen Zinsaufwand hat der Existenzgründer hier insbesondere einen überschaubaren Zeitraum für die Rückzahlung des Darlehens im Blick.
Die Aufnahme von Fremdkapital: Ein fester Bestandteil der Finanzplanung
Das gesamte Kapital eines Unternehmens setzt sich aus dem Eigenkapital und dem Fremdkapital zusammen. Zu dem Fremdkapital gehören neben der Aufnahme eines Kredits noch weitere Bestandteile. Hierzu zählen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die gegenüber der Lieferanten bestehen. Ein weiterer Posten sind die Steuerrückstellungen.
Wird das Fremdkapital in der Unternehmensbilanz sinnvoll geplant, kann es für einen Existenzgründer mit den folgenden Vorteilen verbunden sein:
- Die Aufnahme von Fremdkapital bedeutet für den Existenzgründer eine kurzfristige finanzielle Belastung. Nach der kompletten Rückzahlung kann das eigene Finanzbudget besser geplant werden.
- Verfügt das Unternehmen über fremde Mittel in der Bilanz, kann das Unternehmen unabhängig agieren. So erhält die Bank z. B. keine Mitspracherechte, wenn wichtige Unternehmensentscheidungen anstehen.
- Die für das Fremdkapital gezahlten Zinsen mindern als Betriebsausgabe den Gewinn. Hierdurch reduziert sich auch die Steuerlast.
Wichtig ist, dass das Fremdkapital in einem gesunden Verhältnis zu den eigenen Mitteln eines Existenzgründers steht. Dabei sollten die Schulden höchstens doppelt so hoch ein, wie das Eigenkapital.
Die Buchführung: Wichtige Informationen für Ihr Unternehmen
Erfüllt das Unternehmen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen, besteht die Verpflichtung zur Buchführung. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn das Unternehmen z. B. in der Rechtsform einer GmbH geführt wird.
Die Buchführung liefert aber auch wichtige Informationen, die das Unternehmen für sich selbst nutzen kann. Aus der monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) ersieht man z. B., wie sich die Ertragslage des Unternehmens entwickelt. So erkennt der Existenzgründer mit einem Blick, ob er seine gesetzten Umsatzziele für einen bestimmten Zeitraum erreicht hat.
Bei der Analyse der Kosten gilt es, die Kostentreiber zu identifizieren und die Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebs zu minimieren. Hier liefert die BWA wertvolle Informationen. Sind z. B. die Forderungen der Lieferanten zu hoch, führt die Vereinbarung neuer Zahlungsmodalitäten dazu, dass man Rabatte, Skonti oder andere Preisnachlässe beim Einkauf nutzen kann.
Die Optimierung der Steuerlast: Wie sich das Finanzamt in den Finanzplan einbinden lässt
Unabhängig davon, ob die Selbstständigkeit als Einzelunternehmen oder GmbH geplant ist, spielt das Thema Steuern eine entscheidende Rolle. Einen wichtigen Steuertipp beherzigt der Existenzgründer, wenn er die Steuervorauszahlungen im Blick hat.
Die Steuervorauszahlungen beziehen sich auf die Einkommensteuer. Liegt der Gewinn eines Existenzgründers in seinem ersten Unternehmerjahr so hoch, dass der Grundfreibetrag überschritten wird, setzt das Finanzamt eine Steuerzahlung fest. Basierend auf den Informationen, die sich aus der ersten Steuererklärung ergeben, werden gleichzeitig die Steuervorauszahlungen für das zweite Kalenderjahr festgesetzt. Dies trifft den Existenzgründer umso härter, wenn er niedrigere Umsätze als im ersten Geschäftsjahr verzeichnet. Hier besteht allerdings die Möglichkeit, die vierteljährlichen Vorauszahlungen mit einem Herabsetzungsantrag beim Finanzamt zu reduzieren. Als Nachweis dient der Behörde eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung.
Zu den Steuertipps für Existenzgründer zählt auch die Berücksichtigung der vorweggenommenen Betriebsausgaben. Mit einem Ansatz in der Steuererklärung kann die Steuerlast schon vor der Unternehmensgründung minimiert werden. Zu den Ausgaben, die von dem Finanzamt nicht beanstandet werden, gehören z. B.:
- Kosten, die bei der Teilnahme an einem Gründerseminar angefallen sind
- Fahrt- und Hotelkosten einer Reise, die mit der Existenzgründung im Zusammenhang stehen
- Kosten für die Anschaffung von Büromaterial oder Fachliteratur
- Honorar eines Steuerberaters oder eines Rechtsanwalts, wenn die Beratungsleistung sich auf die Gründung des eigenen Unternehmens bezieht
Die Insolvenz: Präventive Maßnahmen zur Vermeidung
Ein wirtschaftlich erfolgreiches Business setzt voraus, dass das eigene Unternehmen sich seine Zahlungsfähigkeit bewahrt. Droht die Zahlungsunfähigkeit, ist man insolvent. Dies gilt es mit den folgenden präventiven Maßnahmen zu vermeiden:
- Für die Existenzgründung wird eine passende Rechtsform gewählt. Hierbei wird berücksichtigt, dass ein Einzelunternehmer das gesamte Unternehmensrisiko trägt. Auf der anderen Seite ist die Gründung einer GmbH nur möglich, wenn man ein Startkapital von 25.000 Euro zur Verfügung hat.
- Vom ersten Tag an sollte die Buchführung regelmäßig geprüft werden. Mit einer Analyse der Einnahmen und Ausgaben lässt sich eine Zahlungsunfähigkeit am ehesten feststellen.
- Mit der Inanspruchnahme einer Bürgschaft oder dem Ausnutzen von Kreditlinien kann die Liquidität eines Unternehmensgründers stabilisiert werden.
- Ausgangsrechnungen sollten in einem überschaubaren Zeitraum beglichen werden. Sobald die Forderung fällig geworden ist, leitet der Existenzgründer das dreistufige Mahnverfahren ein.
- Die eigene Liquidität wird dadurch stabilisiert, dass der Existenzgründer mit seinen Gläubigern längere Fälligkeiten aushandelt.