Schadensersatz Postbank
Lahr (ots) – Es werden schwere Vorwürfe gegen die Postbank (Finanzberatung) laut. In den Medien wird von systematischen Falschberatungen gesprochen. Diese beziehen sich u.a. auf Empfehlungen, in Schiffsfonds zu investieren. Eine Anlageklasse die sich aufgrund ihrer Risiken – Schiffsfonds sind markt- und konjunkturabhängige Unternehmen – nicht für jeden Anleger eignet. Es soll zu Fehlberatungen gekommen sein. Die Beratung zahlreicher Anleger hat gezeigt, dass oft hochriskante Fonds an Anleger vermittelt wurden, die nicht risikoreich investieren wollten.
Es gibt Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung, die geltend gemacht werden können, wenn nicht auf die Risiken oder Provisionen hingewiesen wurde. Ziel ist die Rückabwicklung der Anlage. Diverse Schadensersatzklagen gegen die Postbank von Anlegern, die in Schiffsfonds von Lloyd Fonds oder König Cie. oder in offene Immobilienfonds wie den AXA Immoselect oder den CS Euroreal investierten, wurden durch die Anlegerkanzlei Dr. Stoll Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bereits bei Gericht oder werden in Kürze eingereicht. Es werden zahlreiche Anleger vertreten und beraten. Anleger haben gegen die Postbank gute Aussichten, ohne einen Schaden aus den Anlagen herauszukommen. Es ist aber dringend auf die Verjährung Ende des Jahres zu achten, weshalb schnell gehandelt werden muss.
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/105254/2372862/postbank-falschberatung-fachanwalt-klagt-fuer-anleger/api