Frankfurt/Main (dapd). Die FDP sieht sich durch das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Verfassungswidrigkeit der Erbschaftssteuer in ihrer grundsätzlichen Kritik an der Abgabe bestätigt. FDP-Finanzexperte Volker Wissing plädiert deshalb dafür, die Steuer abzuschaffen. Das Urteil habe gezeigt, dass eine ungleiche steuerliche Behandlung von Betriebs- und Privatvermögen nicht verfassungsgemäß sei, sagte der FDP-Fraktionsvize der „Frankfurter Rundschau“ (Donnerstagausgabe). Wenn Ausnahmen für Unternehmen aber nicht mehr möglich seien, gefährde man mit der Steuer Arbeitsplätze. Einen Verzicht auf die Einnahmen durch die Erbschaftsteuer hält der Liberale für verschmerzbar.
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) verstößt die steuerliche Verschonung bei der Erbschaft von Betriebsvermögen gegen das Grundgesetz. Die seit Januar 2009 geltende Regelung im Erbschaftssteuergesetz stelle eine „verfassungswidrige Überprivilegierung“ dar, hieß es in dem am Mittwoch in München veröffentlichten Beschluss. Das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes werde verletzt. Der BFH legte die Sache dem Bundesverfassungsgericht vor, das nun endgültig über die Verfassungsmäßigkeit der Regelung entscheiden muss.