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Ferien in Deutschland: Lkw-Fahrverbote sollen Urlaubsverkehr erleichtern

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München (ddp.djn). Pkw-Fahrer erhalten in der Ferienzeit sowohl in Deutschland als auch in Nachbarländern Vorfahrt. In Deutschland gilt ein zusätzliches Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger an den Samstagen der Monate Juli und August von 7.00 bis 20.00 Uhr. Betroffen sind die wichtigsten Autobahnen sowie stark befahrene Bundesstraßen, teilte der ADAC in München mit.

In Österreich gilt ein ganzjähriges Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger von samstags 15.00 Uhr bis sonntags 22.00 Uhr sowie an Feiertagen von 0.00 bis 22.00 Uhr. Diese Einschränkung wird durch eine Sonderregelung während der Sommermonate ausgeweitet auf die Inntalautobahn A 12 (Staatsgrenze bei Kufstein bis Zams) und die Brennerautobahn A 13 (Innsbruck-Süd bis Brenner) an allen Samstagen vom 4. Juli bis 29. August von 9.00 bis 15.00 Uhr, wenn das Fahrziel in Italien liegt.

Darüber hinaus gilt das Fahrverbot an allen Samstagen vom 27. Juni bis 29. August, jeweils von 8.00 bis 15.00 Uhr, auch auf folgenden Bundesstraßen: – Loferer Bundesstraße (B 178) von Lofer bis Wörgl – Ennstal-Bundesstraße (B 320) im gesamten Verlauf – Seefelder Bundesstraße (B 177) im gesamten Verlauf – Fernpass-Bundesstraße (B 179) von Nassereith bis Bieberwier – Achensee-Bundesstraße (B 181) im gesamten Verlauf Gültig bleibt das generelle Lkw-Nachtfahrverbot in Tirol zwischen 22.00 und 5.00 Uhr.

In Italien besteht während der Hauptreisezeit ein Fahrverbot an allen Samstagen vom 4. Juli bis 29. August von 7.00 bis 24.00 Uhr sowie an den Freitagen 31. Juli, 7. und 14. August, jeweils von 16.00 bis 24.00 Uhr.

Unter adac.de/ReiseService/tourset_reisefuehrer/Laenderinfos können Informationen zu weiteren Lkw-Ferienfahrverboten in Frankreich, Polen und Tschechien abgerufen werden.

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