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Diese Dinge müssen Gründer von GmbH oder UG bei der Eröffnung ihres Firmenkontos beachten

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Finanzen: Das müssen Mittelständler beim Bankkonto beachten

Während Freiberufler und Kleinunternehmen die freie Wahl haben, ob sie ein Geschäftskonto eröffnen möchten oder nicht, sieht das Gesetz für GmbHs und UGs eine klare Regelung vor. Sobald ein Bankkonto dem Zweck dient, die Finanzen einer juristischen Person, nicht einer natürlichen Person, zu verwalten, muss die Geschäftsführung in deren Namen ein eigenes Geschäftskonto eröffnen.

GmbH und UG zählen zu den sogenannten juristischen Personen. Die Geschäftsführer arbeiten in deren Namen, während die Firma selbst zum Dreh- und Angelpunkt aller Geschäftsbelange wird. Stammkapital, Einnahmen, Ausgaben – all das betrifft nun nicht mehr Einzelne, die frei über das Geld verfügen können, sondern dient dem Zwecke, die Firma am Leben zu erhalten und buchhalterisch korrekt arbeiten zu können. Sobald man also eine eingetragene Firma eröffnet, ist es Pflicht, in deren Namen die Finanzen zu regeln. Wer ein Firmenkonto für GmbH oder UG kostenlos eröffnen möchte, hat dabei allerdings Spielraum – es besteht weder die Vorschrift, bestimmte Banken noch bestimmte Geschäftskontomodelle zu wählen.

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Bild von Gerd Altmann auf Pixabay. Quelle: https://pixabay.com/de/illustrations/gesch%C3%A4ftsleute-gesch%C3%A4ft-firma-593751/

Ablauf: So gelingt die Gründung des Geschäftskontos für UG oder GmbH

Vor der Eröffnung eines Bankkontos für die eigene Firma sollte eine ausgiebige Recherche stehen: Welche Angebote muss das Konto umfassen? Ist ein kostenloses Geschäftskonto ausreichend oder sind Kontoführungsgebühren wirklich notwendig? Möchte die Geschäftsführung einen Ansprechpartner vor Ort oder reicht es aus, diesen digital zu erreichen? Genügt ein Firmenkonto oder sollte man mehrere Geschäftskonten eröffnen?

Diese Fragen kann man nicht pauschal beantworten. Vielmehr obliegen diese der Gemeinschaft der Gründer und hängen sowohl vom Geschäftszweig sowie auch von der Größe des Betriebes und vom zu erwartenden Umsatz ab. Einige Entscheidungen, beispielsweise die, ob mehrere Konten für verschiedene Umsatzarten Sinn machen, können auch mit der Zeit noch getroffen werden. Eine frühzeitige Eröffnung des Geschäftskontos empfiehlt sich aber immer.

Gründung eines Mittelstandsunternehmens

Für die Gründung einer GmbH müssen die Gesellschafter eine Einlage von 25.000€ in Form von Stammkapital auf das Firmenkonto der GmbH einzahlen. Bei der Kontoeröffnung reicht eine Einzahlung in Höhe von 50%, also 12.500€ aber aus. Bei einer UG genügt in vielen Fällen sogar eine Einzahlung von 1€. Die Obergrenze des Stammkapitals für die UG liegt bei 24.999€.

Zur Eintragung von GmbH oder UG ins Handelsregister am Amtsgericht benötigt man den Nachweis darüber, dass ein derartiges Firmenkonto für das Mittelstandsunternehmen eröffnet und mit dem Stammkapital befüllt wurde.

Möchte man hinterher die Bank wechseln oder ein neues Konto für die eigene Firma eröffnen, muss man der Bank einen Auszug aus dem Handelsregister vorlegen. So stellen Kreditinstitute sicher, dass bereits Stammkapital hinterlegt wurde.

Vorteile des Geschäftskontos

Unternehmer sollten ein Business Konto nicht nur als Pflicht, sondern auch als Vorteil betrachten. Einerseits ist die GmbH durch die Stammeinlage abgesichert, denn diese regelt die Haftungssumme in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Andererseits ermöglicht ein eigenes Firmenkonto eine saubere Buchführung und erspart dem Steuerberater mühselige Arbeit beim Auseinanderhalten von privaten und geschäftlichen Transaktionen. Weiter sind die Firmengelder der Gesellschafter auch dann nicht antastbar, wenn einer der Gründer in Privatinsolvenz oder andere Not geraten sollte. So ist nicht nur das private Vermögen der Anleger in Krisenzeiten sicher, sondern auch die Firmengelder vor privaten Notständen.

Firmenkonto auswählen: die Qual der Wahl

Moderne Banken bieten ihren Geschäftskunden mittlerweile häufig ein kostenloses Geschäftskonto an, das in der Regel genauso guten Service verspricht wie Firmenkonten mit Kontoführungsgebühren. Ein Geschäftskonto Vergleich lohnt sich daher für Unternehmer eigentlich immer, wenn sie auf der Suche nach einem Bankkonto sind.

Dabei sollte man lediglich darauf achten, ob auch zusätzliche EC-Karten für die Gesamtheit der Gesellschafter inbegriffen sind. Ebenso sollte die Eintragung neuer Geschäftsleiter, Buchhalter oder Prokuristen kostenfrei sein – analog dazu natürlich auch das Entfernen ausgetretener Kontoführer oder Bevollmächtigter.

Oftmals bieten Online Banken oder Fintechs eine optimale digitale Betreuung ihrer Geschäftskunden. So sparen Mittelständler wertvolle Zeit, die sie wiederum auf die Kundenakquise oder interne Verwaltung verwenden können. Kontoführungsgebühren stehen heutzutage nämlich nicht mehr für die Qualität eines Bankkontos, sondern stellen nur eine Einnahmequelle für Banken mit teils aufgeblähten oder veralteten Strukturen dar. Junge Kreditinstitute können auf die Erhebung oft verzichten, weil ihre Organisation schlank und kosteneffizient ist.

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