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Finanztipp: Bei Firmenwagen spart gleich großes eigenes Auto die Steuer

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München. Es ist eine Crux mit dem Firmenwagen: Selbst wer den Wagen privat nicht nutzt, weil er einen Zweitwagen hat, der muss die private Nutzung versteuern. Denn, so die Begründung, nach allgemeiner Lebenserfahrung werden dienstliche Fahrzeuge auch privat genutzt, wenn das erlaubt ist. Allerdings kann diese Annahme schon widerlegt werden, wie der Bundesfinanzhof (AZ: VIII R 60/06) entschieden hat.

Wer nämlich ein Privatfahrzeug besitzt, dass in Status und Gebrauchswert dem Firmenwagen gleichwertig oder nahezu gleichwertig ist, der kann gegenüber dem Finanzamt argumentieren, dass er für private Fahrten keinen Firmenwagen benötigt, weil kein Grund dazu besteht, den Firmenwagen zu nutzen. Die Quintessenz dabei: Je geringer der Unterschied zwischen beiden Fahrzeugen ist, umso leichter ist es, die private Besteuerung der Nutzung zu umgehen. Die Richter argumentieren in solchen Fällen auffallend praxisnah: Es mache ja keinen Sinn, so heißt es in ähnlich gelagerten Urteilen, sich ein teures Privatauto zu halten und dann doch den Firmenwagen zu nehmen.

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