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Firmendiebstahl, Betriebsspionage und Vertrauensmissbrauch – wie geht man als Unternehmer sinnvoll vor?

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2021-07-22-Detektive
Bild von CeruleanSon auf Pixabay.
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Jedes Jahr reißt die Summe, die durch Firmendiebstahl in Deutschland entsteht, ein großes Loch in die Bücher unzähliger Unternehmen, Trotz hoher Investitionen in Prävention und Sicherheitsmaßnahmen, mussten vor allem Handelsunternehmen im vergangenen Jahr starke Inventurdifferenzen hinnehmen. Die Rede ist von einem finanziellen Schaden in Milliardenhöhe.

Diese Verluste fährt der Handel durch Diebstähle und firmeninterne Defizite in der Regel leider regelmäßig ein. Sei es durch betriebsinterne Diebstähle von Angestellten und Mitarbeitern. Durch Betriebsspionage und durch Vertrauensbruch sowie Diebstahl bei Mitarbeitern untereinander. Oder auch durch Unwahrheiten und Vortäuschen falscher Tatsachen, wie das berühmte „Blaumachen“, wenn Mitarbeiter sich krank melden, es aber in der Realität gar nicht sind. Auch in puncto Stundenklau wird in vielen Fällen mächtig geschummelt.

Kunden wie Mitarbeiter

Es ist jedes Jahr aufs Neue eine unerfreuliche Entdeckung: Nicht nur Kundendiebstähle sind vielerorts an der Tagesordnung und schwer zu unterbinden. Auch und besonders Mitarbeiter werden schnell einmal zu Langfingern im eigenen Betrieb. Dabei handelt es sich nicht immer um große Dinge, die entwendet werden. Es sind eher die kleinen und praktischen Dinge, die mal eben in der Tasche verschwinden, die ohnehin zur Arbeit mitgebracht wird. Oder in der Brusttasche der Arbeitskleidung. Es handelt sich meist um Dinge, die gut zu gebrauchen sind und bei denen es kaum auffällt, dass das eine oder andere verschwindet.

Doch die Summe im Ganzen macht den Unterschied und wenn in einem Betrieb regelmäßig Dinge aus der Produktion, dem Sortiment und Co. entwendet werden, reißt das am Ende einer Firmenbilanz ein riesiges Minus. Als Unternehmer ist man dann gezwungen zu handeln. Doch die Meisten tun sich hierbei sichtlich schwer, denn wie soll man vorgehen und was genau kann man tun?

Die Detektive machen lassen

Um sicher zu gehen, dass es sich bei dem einen oder andern Verdacht, dass ein Angestellter unter Umständen etwas mitgehen lässt oder unterschlägt, nicht um eine Fehleinschätzung handelt, sollte man die Profis ins Boot holen: Eine Detektei kann ganz gezielt vorgehen und von Observationen der betreffenden Personen, bis hin zur Beschaffung von auswertbarem Video- und Fotomaterial als Beweismaterialien alles zur Aufklärung Erforderliche anbieten. Auch ist es als Arbeitgeber nicht gerade angenehm, sich selbst auf die Lauer zu legen oder gar seine Mitarbeiter auszuspionieren. Moderne Detekteien gibt es mittlerweile jede Menge und Detektive in Großstädten wie München, Berlin, Hamburg, Köln und Co. finden sich mit recht geringem Aufwand.

Finanzielle Schäden und Vertrauensmissbrauch

Nicht nur die schwereren Delikten wie Betrug, Betriebsspionage oder Unterschlagung sind für jeden Unternehmer eine sehr ernstzunehmende Sachlage. Der finanzielle Schaden, der dabei entsteht, ist nicht der einzige Aspekt. Mindestens ebenso geballt trifft es Arbeitgeber auch in puncto Vertrauensmissbrauch. Denn grundsätzlich geht man bei der Einstellung eines Mitarbeiters davon aus, dass er ehrlich und loyal dem Betrieb gegenüber ist. Und selbst bei den so genannten „Kavaliersdelikten“, wenn hier und da eine Schraube, eine Säge oder ein Paar Handschuhe verschwinden, sollte man es als Arbeitgeber nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Häufiger Kündigungsgrund

Die Kriminalität am Arbeitsplatz hat zugenommen und ist mit der häufigste Kündigungsgrund in kleinen wie großen Betrieben. Und dabei ist es ganz egal, ob im großen Stil oder das Vorkommnis als Bagatelldelikt gehandhabt wird, es kommt in fast allen Unternehmen täglich vor. Straftaten sollten demnach in keiner Firma einfach so hingenommen werden, eine Anzeige des Vorfalls macht schon alleine deswegen Sinn, um schriftlich nachweisen zu können, warum etwas im Inventar fehlt – etwa wenn das Finanzamt diesbezüglich nachfragt. Der Diebstahl, wenn er denn tatsächlich festgestellt und gesehen wurde, muss auf jeden Fall geahndet werden und der Mitarbeiter muss in solchen Fällen darauf hingewiesen werden, welche Konsequenzen gezogen werden können.

Unangenehme Gespräche führen

Sicherlich ist es eine sehr unangenehme und prekäre Situation für Arbeitgeber, den Betroffenen mit der akuten Beschuldigung zu konfrontieren. Doch diese Form der Offenheit ist immer das Beste und sollte grundsätzlich auch den ersten Schritt darstellen. Als nächstes sollte man sich reiflich überlegen, ob eine Anzeige fundiert ist, oder ob die Beweise dafür nicht ausreichend sind. Gibt es Kriterien, die den vermeintlichen Dieb vor Strafe schützen könnten und wer steht für entwendete Gegenstände und Firmeneigentum in der Haftung? Wird im Betrieb gestohlen, werden in der Regel arbeitsrechtliche Mittel ergreifen. Gespräche führen hat schon immer geholfen, denn sie sorgen für Aufklärung und dienen auch der Erörterung der Beweggründe des Diebstahls. Hierbei sollte man dem Beschuldigten auch dahingehend auf den Zahn fühlen, ob so etwas zukünftig noch mal vorkommen kann. In schwereren Fällen oder wenn Verdacht besteht, dem Mitarbeiter auch zukünftig nicht mehr trauen zu können, ist jedoch meistens zu einer fristlosen Kündigung zu raten.

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