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Fristen beachten und Einkommenssteuererklärung rechtzeitig abgeben

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München. Viele Steuerzahler schieben die Steuererklärung gerne auf die lange Bank. Viel Zeit bleibt allerdings nicht mehr. Denn wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese bis zum 31. Mai beim Finanzamt einreichen, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. erklärt. Zur Abgabe verpflichtet sind zum Beispiel Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen oder auch junge Eltern, die 2009 Elterngeld erhalten haben. Das gleiche gilt für Bezieher von Arbeitslosengeld I, von Kranken- oder Mutterschaftsgeld. Betragen diese Lohnersatzleistungen mehr als 410 Euro, ist die Steuererklärung Pflicht.

Wer Einnahmen aus einer Vermietung hat oder auf Lohnsteuerklasse VI arbeitet, muss sich ebenfalls mit der Steuererklärung beschäftigen. Auch Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V oder Arbeitnehmer, bei denen Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurden, müssen bis Ende Mai ihre Steuererklärung abgeben.

Wer sich allerdings – auch von den Lohnsteuerhilfevereinen – steuerlich beraten lässt, hat mehr Zeit für die Steuern. Denn die Abgabefrist wird dann bis zum 31. Dezember 2010 verlängert.

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