Fristlose Kündigung wegen exzessives Verschicken privater E-Mails
Hannover. Wer während der Arbeitszeit private E-Mails in erheblichem Umfang versendet, muss auch ohne vorherige Abmahnung mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen im Fall eines Verwaltungsangestellten, der über mehrere Wochen hinweg täglich über einhundert private E-Mails von seinem Büro-PC aus verschickt hatte (Urteil vom 31. Mai 2010, AZ: 12 SA 875/09).
Die außerordentliche Kündigung hielten die Richter auch unter Berücksichtigung der Dienstzeit des Arbeitnehmers von mehr als 30 Jahren für gerechtfertigt. Zwar habe der Arbeitgeber die private Computernutzung am Arbeitsplatz zumindest während der Pausen geduldet. Wenn die Privatnutzung jedoch so «exzessiv» werde, dass sie an einigen Tagen gar keinen Raum mehr für die Erledigung von Dienstaufgaben lasse, müsse der Arbeitgeber dies nicht hinnehmen.