Für Krankentagegeldversicherung ist Krankheit sofort zu melden
Koblenz. Wer seine Krankentagegeldversicherung in Anspruch nehmen will, muss eine Arbeitsunfähigkeit sofort melden. Bei einer entsprechenden Entscheidung ließen die Richter des Landgerichts Koblenz (AZ: 16 O 62/09) die Einwände des betroffenen Versicherten nicht zu, der sich dazu wegen seines Gesundheitszustandes nicht in der Lage gesehen hatte. Die Obliegenheitsverletzung konnte auch dadurch nicht entschuldigt werden, dass er kurzfristig keinen Termin beim Arzt mehr bekommen konnte, hieß es.
In dem Fall hatte der Versicherer trotz verspäteter Arbeitsunfähigkeitsmeldung die Möglichkeit von Kulanzleistungen prüfen wollen. Darin sahen die Richter jedoch keinen Verzicht des Versicherers auf seine Rechte, die sich aus der Obliegenheitsverletzung des Versicherten ergaben. Damit war die Versicherung berechtigt, die Ansprüche des Versicherten zumindest zu kürzen.