Geprellte Anleger verklagen Sozialverband Volkssolidarität
Rostock (dapd). Nach der Insolvenz zweier Immobilienfonds des Sozialverbands Volkssolidarität 2009 werden seit Donnerstag in Rostock erstmals Schadenersatzklagen geschädigter Anleger verhandelt. Für vier Personen, die Summen zwischen 10.000 und 100.000 Euro investiert hatten, werde Schadenersatz von insgesamt 190.000 Euro gefordert, sagte der Anwalt der Betroffenen zu Beginn des Zivilprozesses vor dem Landgericht Rostock. Die Klage richtet sich gegen die Kreisverbände Mecklenburg Mitte und Bad Doberan/Rostock-Land sowie gegen den Landesverband Mecklenburg-Vorpommern und den Bundesverband der Volkssolidarität.
Das Gericht müsse zunächst die Verantwortlichkeit der Verbände für den Schaden anerkennen, sagte der Vertreter der Kläger. Jahrelang seien eine sichere Altersvorsorge und ein Platz im Pflegeheim versprochen worden, ohne dass über das Risiko der Anlage in den Fonds richtig aufgeklärt worden sei.
Der Geschäftsführer des Bundesverbands der Volkssolidarität, Horst Riethausen, hatte vor dem Prozess betont, der Bundesverband sei nicht an den Fonds beteiligt gewesen und könne daher keine Entschädigung leisten.
Die Volkssolidarität-Sozial-Immobilienfonds GmbH & Co. KG und die Volkssolidarität-Sozial-Immobiliengesellschaft mbH hatten 2009 Insolvenz angemeldet. Von dem mutmaßlichen Betrug waren bundesweit mehr als 1.600 Anleger betroffen, sie wurden um mehr als neun Millionen Euro geprellt. Die vier Anleger, deren Ansprüche jetzt in Rostock behandelt werden, hatten Anfang 2011 Klage eingereicht.