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Gericht stoppt Beförderungsrunde für Telekom-Beamte

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Münster (dapd). Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die anstehende Beförderungsrunde für bei der Deutschen Telekom beschäftigte Beamte gestoppt. In einer am Montag veröffentlichten Entscheidung begründete der 1. Senat den Schritt mit gravierenden Mängeln bei der Auswahl der zu befördernden Beamten.

Der Hintergrund: Bei der Deutschen Telekom AG sind nach der Privatisierung des Vorläuferunternehmens Deutsche Bundespost vor etwa 20 Jahren noch mehrere Tausend Beamte beschäftigt. Rund 2.700 davon sollten nun bundesweit befördert werden.

Doch schon die aus diesem Anlass erstellten dienstlichen Beurteilungen sind nach Einschätzung des Gerichts aus zahlreichen Gründen rechtswidrig. So bemängelte der Senat, dass die Telekom den Beurteilern vorgegeben habe, in ihren jeweiligen Organisationseinheiten genauso viele Spitzennoten zu vergeben, wie Beförderungsstellen vorgesehen waren.

Damit sei die durch das Grundgesetz zwingend vorgeschriebene leistungsgerechte Beurteilung eines jeden Beamten nicht möglich, kritisierten die Richter. Denn für die Benotung seien damit nicht mehr die Leistungen des Betroffenen maßgeblich, sondern die von ihm nicht beeinflussbare Zahl der Beförderungsstellen. Außerdem entscheide bei diesem System letztlich der Beurteiler über die Beförderung, der hierfür aber nicht zuständig sei.

Der Beschluss ist unanfechtbar. Er gilt zunächst nur für das entschiedene Verfahren. Wegen des dargestellten systematischen Fehlers der Auswahlentscheidungen dürfte er mittelbar aber für alle jedenfalls in Nordrhein-Westfalen anstehenden Beförderungen bedeutsam sein, hieß es in Münster.

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