Gericht zwingt Youtube zur Prüfung von Videos
Internetplattform ist für hochgeladene Filme verantwortlich – Youtube spricht von Teilerfolg
Hamburg (dapd). Die Verwertungsgesellschaft Gema hat sich im Streit mit Youtube um die Nutzung von Musikvideos in einem wichtigen Punkt durchgesetzt. Die Videoplattform muss zwei Filter installieren, um das Hochladen bestimmter urheberrechtlich geschützter Titel zu verhindern. Das entschied das Landgericht Hamburg am Freitag in einem Urteil.
Youtube muss allerdings nur auf Antrag tätig werden und nicht von sich aus seine Videobestände auf Urheberrechtsverletzungen kontrollieren. Nach dem Urteil sahen sich die Gema und auch Youtube als Sieger des Zivilprozesses. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Die Gema hatte gegen Youtube geklagt. Gegenstand des Verfahrens waren zwölf Musikstücke aus dem Repertoire der Gema, etwa von Rolf Zuckowski oder U96. Die Gema setzte sich in sieben Fällen durch. Youtube darf diese Lieder nicht mehr „öffentlich zugänglich machen“, wie das Gericht urteilte. Das Urteile habe darüber hinaus „Bedeutung für die Zukunft“, sagte der Vorsitzende Richter.
Das Gericht verurteile Youtube allerdings nicht wie von der Gema gewünscht als Täter, sondern nahm die Plattform als sogenannten Störer in Haftung. Verletzer des Urheberrechts bleibt damit der Musikfan, der ein Video hochlädt, dessen Rechte bei der Gema liegen. Weil Youtube aber die technische Möglichkeit des Hochladens geschaffen hat, gilt die Plattform in den Augen der Richter als Störer der Rechte der Gema.
Gema-Anwältin Kerstin Becker sagte, das Urteil sei „ein herausragender Erfolg für die Gema“. Erstmals habe ein Gericht die Verantwortung von Youtube für die Videos klargestellt. Der Sprecher der Youtoube-Mutter Google Kay Oberbeck sagte, es handle sich um einen „wichtigen Teilerfolg für Youtube“. Das Gericht habe klargemacht, Youtube sei eine Hostingplattform.
Das Landgericht legte Youtube auf, die Videoplattform mit zwei Filtern auszustatten: Das firmeneigene Content ID und einen neuen Wortfilter. Wenn die Gema ihre Rechte verletzt sieht, kann sie das nun Youtube melden und die Plattform muss das Video löschen.
Außerdem muss jedes weitere zukünftig hochgeladene Video dieses Titels auch von Youtube gelöscht werden. Der Wortfilter soll dabei helfen, falls das Content ID nicht reicht. Bisher löschte Youtube nur auf freiwilliger Basis einzelne kritisierte Filme, in Einzelfällen auch sehr schleppend. Die Videoplattform lehnte bisher jede rechtliche Verantwortung für in ihrem Dienst angebotene Inhalte ab. Die konkreten Videos aus dem Prozess hat Youtube längst gesperrt
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können bis einen Monat nach der Zustellung des schriftlichen Urteils Berufung eingelegen. Zuständig wäre das Hanseatische Oberlandesgericht. Unmittelbar nach dem Urteil deuteten beide Seiten an, der Rechtsstreit werde wohl bis zum Bundesgerichtshof weitergehen.
Hintergrund des Rechtsstreit sind Geldforderungen der Gema an Youtube: Die Gema will 0,6 Cent für jedes abgerufene Musikvideo von Youtube haben. Youtube ist grundsätzlich zu Zahlungen bereit, will aber weniger ausgeben. Sprecher Oberbeck fordert den Rechteverwerter zu Verhandlungen auf: „Dass Youtube hierzu bereit ist, hat Youtube bereits durch Vereinbarungen mit Musikverwertungsgesellschaften für mehr als 40 andere Länder weltweit gezeigt“, sagte er.