Gerichtsurteil: Erfahrene Anleger kann man nicht schlecht beraten
Itzehoe. Wer als Anleger auf das Anraten seines Bankberaters hin Lehman-Zertifikate erworben hat, kann nicht automatisch eine schlechte Beratung geltend machen, selbst wenn er über die Risiken nicht aufgeklärt wurde. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Itzehoe (AZ: 7 O 39/09) hervor.
Der Mann hatte nach seinem Totalverlust geklagt, war damit aber vor Gericht nicht erfolgreich. Zwar müssen Anleger immer anleger- und anlagegerecht aufgeklärt werden. Wer aber wie der betroffene Geldanleger in diesem Fall als Person mit jahrelanger Erfahrung im Anlagegeschäft gilt, der kann sich nicht auf die Verletzung etwaiger Beratungspflichten berufen. Da zudem keine unerlaubten Kick-Back-Zahlungen erfolgt sind, blieb der Mann auf seinem Schaden sitzen.
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