Was geschäftsführende Gesellschafter bei ihrer Altersvorsorge beachten sollten
Ein geschäftsführender Gesellschafter muss für seine ganz persönliche Absicherung sehr viel tun. Während Angestellte automatisch gegen Arbeitslosigkeit, bei Krankheit und bei Eintritt der Rente abgesichert sind, ist dies bei geschäftsführenden Gesellschaftern nicht der Fall. Hier ist die private Vorsorge essenziell. Während Krankheit und Arbeitslosigkeit normalerweise vorübergehen, ist der Austritt aus dem Unternehmen im Alter ein finaler Schritt. Wurde bis dahin nicht vorgesorgt, wird die finanzielle Situation häufig prekär. Doch wie können geschäftsführende Gesellschafter für ihr Alter vorsorgen?
Möglichkeit 1, um für das Alter vorzusorgen: Wert schaffen
Es gibt diverse Möglichkeiten, um für das Alter vorzusorgen, die explizit die Situation geschäftsführender Gesellschafter beinhalten. Dazu zählt, während der Unternehmertätigkeit mit dem Unternehmen einen Wert zu schaffen, der beim Verkauf oder Austritt samt Auszahlung so hoch ist, dass die Finanzen für den Rest des Lebens reichen. Das gelingt jedoch nicht vielen Unternehmen. Der Regelfall ist wohl, dass sich ein Unternehmen selbst finanziell trägt und Gewinne abwirft, sodass die Tantiemen angenehm hoch sind. Doch dass der Wert des Unternehmens so exorbitant ist, dass ein austretender geschäftsführender Gesellschafter eine hohe Auszahlung am Ende erhält (oder einen hohen Verkaufspreis), ist selten.
Möglichkeit 2, um für das Alter vorzusorgen: Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter Geschäftsführer, kurz bAV ist eine Möglichkeit, während der Betriebstätigkeit monatlich Geld einzuzahlen, sodass bei Renteneintritt eine Rente gezahlt wird. Im Prinzip ähnelt es einem Rentensystem, wobei dieses nicht von der Solidargemeinschaft getragen wird. Eine betriebliche Altersvorsorge kann unterschiedlich aufgebaut sein. Entweder zahlt das Unternehmen den kompletten Betrag oder es zahlt einen Teilbetrag und der andere Teil wird vom Gehalt des geschäftsführenden Gesellschafters abgezogen und eingezahlt. Eine bAV bringt steuerliche Vorteile, weshalb es für Unternehmen eine interessante Option ist, Mitarbeitende zu unterstützen und gleichzeitig Steuern zu sparen. Je früher ein geschäftsführender Gesellschafter anfängt in eine bAV einzuzahlen, umso geringer ist der monatliche Betrag bei einer entsprechend hohen Betriebsrente nach Austritt.
Möglichkeit 3, um für das Alter vorzusorgen: persönliche Rücklagen
Unternehmensunabhängig kann ein geschäftsführender Gesellschafter auch persönliche Rücklagen bilden. Hierfür eignen sich insbesondere die Tantiemen oder Bonuszahlungen, die im Laufe des Unternehmertums anfallen, insofern diese hoch genug sind. Doch gerade diese Zahlungen sind oftmals ein Ausgleich für die hohe Belastung, die ein geschäftsführender Gesellschafter tragen muss. Daher ist es fraglich, ob diese – plakativ ausgedrückt – Ausgleichszahlungen wirklich herangezogen werden sollten, um für das Alter vorzusorgen. Dies ist häufig eine individuelle Entscheidung und bietet sich an, wenn andere Optionen ausfallen. Gleiches gilt auch für eine private Rentenversicherung. Wie auch immer diese gezahlt wird: Schlussendlich liegt dies in der Eigenverantwortung des geschäftsführenden Gesellschafters und ob das eine adäquate Option ist, die Vorteile der Angestellten auszugleichen, bleibt jedem selbst überlassen.
Möglichkeit 4, um für das Alter vorzusorgen: eigene Geschäftsimmobilie
Eine praktische Möglichkeit, bereits während des Unternehmertums in die Altersvorsorge zu investieren, ist eine eigene Geschäftsimmobilie. Zum einen kann diese an die Firma vermietet werden und die monatlichen Mieteinnahmen können herangezogen werden, um für das Alter vorzusorgen. Zum anderen kann die Immobilie nach dem Verkauf oder Austritt aus der Firma weitervermietet werden. Dies kann an dieselbe Firma geschehen oder an eine Fremdfirma. Die monatlichen Mieteinnahmen bilden eine solide Grundlage für die eigene finanzielle Sicherheit. Schwierig wird es jedoch, wenn die Immobilie Probleme bereitet, die der Vermieter beheben muss. Dann wird aus der vermeintlich sicheren Altersvorsorge schnell eine Investition ohne Rendite.