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GM Europe nicht in den US-Antrag auf ein gerichtlich beaufsichtigtes Verfahren einbezogen

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Zürich. GM Europe gab heute bekannt, dass sie ihren Geschäftsbetrieb wie gewohnt fortsetzt und nicht in das gerichtlich beaufsichtigte Verfahren von General Motors Corp (NYSE: GM), ihrer US-amerikanischen Muttergesellschaft, einbezogen ist und dass die Zusage der deutschen Regierung für eine Brückenfinanzierung sowie ein Vorvertrag für eine Partnerschaft mit Magna International Inc. vorliegen.

„Die Verhandlungen der letzten Tage waren sehr intensiv und zuweilen schwierig,“ sagt Carl-Peter Forster, Präsident von GM Europe. „Wir sind den jeweiligen Mitgliedern der deutschen Bundesregierung, insbesondere Kanzlerin Merkel und Vize-Kanzler Steinmeier, den jeweiligen deutschen Ministerien sowie den Landesregierungen von Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen und der Führung des US-Finanzministeriums dankbar für ihre intensiven Bemühungen um diese wichtige Vereinbarung. Das Verfahren im Hinblick auf eine zukünftige Partnerschaft bei der Adam Opel GmbH ist durch den Vorvertrag mit Magna einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Die Führung von Magna hat hierbei ein starkes Bekenntnis zu diesem Projekt gezeigt. Mit dieser Finanzierung können wir selbst bei den Schritten von GM in den USA nunmehr mit Zuversicht unseren Mitarbeitern, Kunden, Zulieferern und Händlern gegenüber sagen, dass der Geschäftsbetrieb während der Schaffung einer neuen unabhängigeren Opel/Vauxhall-Gesellschaft wie gewohnt fortgeführt wird.“

Auf Grundlage der Partnerschaft mit Magna hat sich General Motors Europe die Zustimmung für eine Vereinbarung einer Brückenfinanzierung von EUR 1,5 Mrd. mit der deutschen Bundesregierung gesichert, wodurch ein ausreichender Zeitrahmen für den Abschluss einer Partnerschaftsvereinbarung gegeben ist. Mit dieser Finanzierung ist der europäische Geschäftsbetrieb von jeglichen finanziellen Auswirkungen, die sich aus der Lage von GM in den USA ergeben, abgeschirmt.

Gemäß der Vereinbarung werden die Vermögensgegenstände von Opel/Vauxhall unter dem Dach der Adam Opel GmbH zusammengefasst, wobei die Mehrheit der Anteile an der Adam Opel GmbH in eine unabhängige Treuhandgesellschaft eingebracht wird (die übrigen Anteile verbleiben bei General Motors) während die abschließenden Verhandlungen mit Magna vorangehen.

Die Treuhandvereinbarung ist so gestaltet, dass sie während der Übergangszeit keinerlei Auswirkungen auf das Tagesgeschäft der europäischen Geschäftsbetriebe haben wird. Das gegenwärtige europäische Management-Team von GM führt die Geschäftsbetriebe fort. Es wird davon ausgegangen, dass der Abschluss der Transaktion mit dem neuen Investor mehrere Wochen in Anspruch nehmen wird, obwohl kein fester Zeitplan vorliegt.

GM-Verfahren in den USA/Geschäftsbetrieb der GM Europe wird wie gewohnt weitergeführt

In den USA kündigte die GM Corporation heute eine Vereinbarung mit dem US Finanzministerium und den Regierungen von Kanada und Ontario an, um ihre Neuaufstellung zu beschleunigen und eine schlankere, stärkere „Neue GM“ zu schaffen, die profitabel, eigenständig und wettbewerbsfähig aufgestellt ist.

Gemäß dieser Vereinbarung werden die weltweit stärksten Geschäftsbetriebe und Marken die Neue GM, bilden, deren Verbindlichkeiten und Betriebskosten bei Gründung wesentlich niedriger sein werden, als die, die GM historisch ausgewiesen hat. Die Neue GM wird in Bezug auf Kraftstoffverbrauch, fortschrittliche umweltfreundliche Technologien, Qualität, Zuverlässigkeit, ansprechendes Design, Kundendienst und vor allem Fahrzeugwert weltweit zu den Marktführern gehören.

Die Neue GM wird die Regelungen der jüngst mit den Gewerkschaften United Auto Workers (UAW) und Canadian Auto Workers (CAW) getroffenen Vereinbarungen einbeziehen und von der gegenwärtigen GM-Geschäftsführung geleitet werden. Nach ihrem Plan wird GM im Wesentlichen alle Vermögenswerte der GM weltweit an die Neue GM veräußern. Um diesen Kaufvertrag umzusetzen, haben GM und bestimmte ihrer Tochtergesellschaften einen freiwilligen Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens nach Chapter 11 des US-Insolvenzgesetzes beim US Bankruptcy Court for the Southern District of New York beantragt. Der Verkauf steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Gericht. Da der Verkauf von Vermögenswerten durch GM bereits vom US-Finanzministerium, der UAW und der Mehrheit der Inhaber unbesicherter Schuldverschreibungen unterstützt wird, erwartet GM, dass der Verkauf zügig genehmigt und vollzogen wird.

Der GM-Geschäftsbetrieb außerhalb der USA ist nicht in die Gerichtsanträge oder das gerichtlich beaufsichtigte Verfahren in den USA einbezogen. Diese Anträge haben keine direkten rechtlichen Auswirkungen auf Geschäftspläne und operative Tätigkeit der GM außerhalb der USA. GM hat bestätigt, dass sämtliche Geschäftsbetriebe in Europa, Lateinamerika, Afrika, im Mittleren Osten sowie im asiatisch-pazifischen Raum ohne Unterbrechung weitergeführt werden.

Forster bestätigte heute, dass das US-Chapter 11-Verfahren in den USA keinerlei Auswirkungen auf die Bedingungen und bestehenden Vereinbarungen hinsichtlich der

• Mitarbeiter der GM Europe
• Zulieferer der europäischen Betriebe
• Kunden, die neue Fahrzeuge bestellt haben oder deren Fahrzeuge noch unter den GM-Garantieschutz fallen
• Mitarbeiter im Ruhestand und Pensionsempfänger, die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung von GM Europe beziehen
• Händler in Europa

haben wird.

Zur Information sämtlicher Beteiligten hat GM Europe heute eine Seite im Internet veröffentlicht, die sich dem gerichtlichen Verfahren in den USA und dessen Bedeutung für die nicht-amerikanischen Geschäftsbetriebe widmet. Die Informationen können unter abgerufen werden.

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