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Greisfswalder Gericht erklärt Sonntags-Einkaufsregelung für unwirksam

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Greifswald. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat die sogenannte Bäderregelung zu verkaufsoffenen Sonntagen in ausgewählten Kur- und Erholungsorten sowie touristischen Schwerpunktgebieten Mecklenburg-Vorpommerns für unwirksam erklärt. Die Richter folgten am Mittwoch der Argumentation der evangelischen und katholischen Landeskirchen gegen die Landesverordnung. Nach Ansicht der Richter verstoßen die in der Verordnung vom April 2009 enthaltenen Ausnahmen gegen das Grundgesetz und die Landesverfassung.

In Mecklenburg-Vorpommern können die Läden in 145 ausgewählten Kur- und Ferienorten sowie touristischen Schwerpunktgebieten wie Wismar und Stralsund laut aktueller Regelung zwischen 11.30 und 18.30 Uhr an Sonntagen, die keine gesetzlichen Feiertage sind, öffnen. Das sind bis zu 49 im Jahr. An den Adventssonntagen im Dezember müssen die Geschäfte geschlossen bleiben. In den Innenstadtbereichen von Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Greifswald können die Läden nach der Verordnung und dem bestehenden Ladenöffnungsgesetz an bis zu 15 Sonntagen im Jahr öffnen.

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