Potsdam (dapd). Mieter haben Anspruch auf eine leistungsfähige Heizung, die Temperaturen von mindestens 20 Grad Celsius ermöglicht. Werden nur 18 Grad erreicht, stellt das einen Mangel dar, der eine Mietminderung rechtfertigt. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Potsdam hervor.
Einem Gutachten zufolge wurden in der Mietwohnung an drei von acht aufgezeichneten Tagen um 6.00, 12.00, und 22.00 Uhr trotz aufgedrehter Thermostatventile die 20 Grad Celsius knapp unterschritten. Zu anderen Tageszeiten betrug die tiefste Temperatur etwa 18 Grad Celsius. An einem anderen Tag lag die Temperatur bis 18.00 Uhr dauerhaft unter 20 Grad Celsius.
Jedes nicht nur ganz geringfügige oder kurzzeitige Absinken der Raumtemperaturen unter 20 Grad Celsius stellt einen Mangel dar, der den Gebrauch der Wohnung einschränkt, entschied das Gericht. Deshalb sei eine Mietminderung von zehn Prozent angemessen.