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Was muss ich steuerlich im Onlinehandel beachten, wenn ich auch ins Ausland verkaufe?

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Der Onlinehandel boomt und bietet für viele die Chance, sich zunächst nebenberuflich ein Geschäft aufzubauen und dies dann soweit zu entwickeln, dass es irgendwann die Haupteinnahmequelle wird. Viele neue Onlinehändler vergessen dabei leider, sich um die steuerlichen Aspekte ihres Unternehmens zu kümmern. Dabei ist gerade dies besonders wichtig, wenn Verkäufe ins Ausland getätigt werden – was im Onlinehandel über bestimmte Plattformen recht einfach ist. Wir haben einen Steuerberater in Köln, der sich seit vielen Jahren auf Onlinehandel spezialisiert hat, gebeten, einige wichtige Tipps & Hinweise zusammenzustellen. Lesen Sie hier, warum der Onlinehandel besondere Ansprüche in steuerlicher Hinsicht stellt und warum es wichtig ist, einen Steuerberater zu beauftragen, der sich auf E-Commerce spezialisiert hat.

Welche Probleme treten im Onlinehandel häufig auf?

Gerade zu Beginn der Geschäftstätigkeit kommt es oft vor, dass die Belegerfassung noch ziemlich chaotisch abläuft. Hier empfiehlt es sich, auch in diesem Bereich digital vorzugehen und die Erfassung und Bearbeitung aller Belege digital, schnell und effizient abzuwickeln. Die nächste Herausforderung ist dann meist, dass wenig Wissen darüber vorhanden ist, wann und wie Verkäufe ins In- oder Ausland jeweils steuerlich zu bearbeiten sind. Dazu benötigt ein Onlinehändler unbedingt einen fachlich versierten Steuerberater, der ihm hilft.

Welche Herausforderungen kommen durch Verkäufe ins Ausland auf Onlinehändler zu?

Durch den Onlinehandel können auch überregional Kunden erreicht werden. Dies gilt auch für Kunden im Ausland. Allerdings bieten diese großen Umsatzpotenziale auch viel Potenzial für Hürden und Herausforderungen im steuerlichen Bereich, von denen wir hier die wichtigsten beschreiben.

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Umsatzsteueranmeldungen in verschiedenen Ländern sind ein Fall für Steuerberater mit Erfahrungen im Internationalen Steuerrecht
stock.adobe.com © Tombaky

Umsatzsteueranmeldungen im Ausland

Sobald Waren ins Ausland verkauft werden, fällt die dort gültige Mehrwertsteuer an und muss auch grundsätzlich dort – im Empfängerland – versteuert werden. Dazu ist in jedem Land, in das verkauft wird, eine Umsatzsteuer-Voranmeldung durchzuführen und eine Umsatzsteuer-ID anzufordern. Diese Aufgaben sollte ein Steuerberater übernehmen, der über ein internationales Netzwerk verfügt. Dabei sollten Sie unbedingt darauf achten, dass dieser schon Erfahrung im Onlinehandel und mit Steueranmeldungen im Ausland hat. Das Thema ist nämlich sehr komplex und muss mit der notwendigen Sorgfalt behandelt werden.

Lieferschwellen beachten

Bis zu einem bestimmten Umsatz können Steuern für Verkäufe ins Ausland nicht dort, sondern im Heimatland des Händlers anfallen. Derzeit ist die Höhe dieser Umsätze – auch Lieferschwellen genannt – von Land zu Land unterschiedlich. Daher ist es ziemlich aufwendig, für jedes einzelne Land zu beobachten, ob die Lieferschwellen überschritten werden oder nicht. Ein Steuerberater kann diese Aufgaben übernehmen. Für den Händler selbst ist dies meist zu aufwendig.

Verkäufe über Plattformen mit Lagern im Ausland

Manche Plattformen und virtuellen Marktplätze bieten an, die Waren auch im europäischen Ausland zu verkaufen. Oft wird dazu eine Lagerung im Ausland genutzt, um die Waren schneller für die Kunden bereitstellen zu können. Diese sogenannten “Fulfillment-Center” übernehmen dann Lagerung, Versand und Verkaufsabwicklung. Um die steuerliche Berücksichtigung dieser Verkäufe muss sich der Händler jedoch selbst kümmern, dies wird von den Anbietern der Marktplätze und Plattformen nicht übernommen.

Werden das neue OSS und die EU-Mehrwertsteuerreform diese Probleme lösen?

Ab 1. Juli 2021 tritt das neue OSS (One-Stop-Shop) in Kraft. Damit soll der Handel innerhalb der EU vereinheitlicht und vereinfacht werden. Das OSS stellt dabei den Kernbereich dar, um die sogenannte EU-Mehrwertsteuerreform zu vollenden. Geplant ist, dass Händler ihre Käufe & Verkäufe lediglich noch an einem zentralen Ort in ihrem Heimatland anmelden und die Steuern dann automatisch auf die betroffenen Ländern verteilt werden. Allerdings wird dies nicht für alle Transaktionen gelten, die im modernen Onlinehandel Alltag sind. Es wird wahrscheinlich für die meisten Onlinehändler weiterhin notwendig sein, zusätzlich Umsatzsteuer-IDs in den einzelnen Ländern zu beantragen.

Fazit

Moderner Onlinehandel ist stets überregional und international. Dies bringt große Herausforderungen im Bereich Steuern mit sich, die nur von auf E-Commerce spezialisierten Steuerberatungsgesellschaften bewältigt werden können. Achten Sie darauf, dass Sie als Onlinehändler einen Steuerberater beauftragen, der über Erfahrung im Internationalen Steuerrecht und über ein großes internationales Netzwerk verfügt. Nur so kann Ihr Geschäft steuerlich korrekt abgewickelt werden.

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