Lahr (ots) – Nach der Insolvenzanmeldung der WGF AG fragen sich viele Anleger, was sie jetzt unternehmen können. Von Fachanwalt gegründete Interessengemeinschaft will im Rahmen des Insolvenzverfahrens die Rechte der Anleger absichern.
Für die Anleger kommt im Rahmen des Insolvenzverfahrens die Anmeldung der Forderungen an erster Stelle, denn nur dann werden diese in das Verfahren einbezogen. Hierbei sollten Anleger anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Zusätzlich können Anleger der WGF Anleihen und Genussscheine erwägen, einer Interessengemeinschaft beizutreten, die sich das Ziel gesetzt hat, das Insolvenzverfahren besser kontrollieren zu lassen. Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gründete eine Interessengemeinschaft, um die Interessen zu bündeln. Hunderte Anleger haben sich bereits beteiligt.
In einem zweiten Schritt kann neben dem Vorgehen im Insolvenzverfahren im Einzelfall überprüft werden, ob Schadensersatzansprüche gegenüber (solventen) Schuldnern bestehen. Da in den Fällen, welche der Kanzlei Dr. Stoll Kollegen vorliegen, die Anleger ihre WGF Anleihen oder WGF Genussscheine vielfach bei Banken wie der comdirekt bank, der DAB Bank sowie Raiffeisenbanken, Volksbanken oder Sparkassen erwarben, empfiehlt es sich, die Anlageberatung zu überprüfen. Wenn bei der Anlageberatung Fehler passierten – was in der Praxis häufig geschieht – bestehen Schadensersatzansprüche der Anleger, welche angesichts des Insolvenzverfahrens eine Alternative darstellen können. Daneben kommen noch weitere mögliche Haftungsgegner in Betracht, wie zum Beispiel Mitglieder des Aufsichtsrats, die sich in der Vergangenheit positiv über die WGF Finanzprodukte geäußert haben. Informationen zur Interessengemeinschaft finden Anleger hier:
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/105254/2385106/wgf-schadensersatz-interessengemeinschaft-der-anleger-beitreten/api