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Inventur: Nervig, nötig und vor allem hilfreich

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Inventuren sind für Betriebe zeitaufwendig. Durchgeführt werden sie in der Regel vor Abschluss eines Geschäftsjahres. Betriebsleiter müssen die Inventur rechtzeitig planen und ausreichend Personal abstellen. Bei der Inventur ist Sorgfalt das höchste Gebot. Es gibt durchaus Missverständnisse was die Bedeutung einer Inventur angeht. In diesem Artikel wird das Thema Inventur aus mehreren Blickwinkeln betrachtet.

Was gehört zur Inventur?

Im Rahmen der Inventur sind die Güter, die verkauft werden, sowie das vorhandene Inventar und Verbrauchsmittel zu zählen. Unternehmen müssen die Anzahl ihrer Bestände genau auflisten. Zu wenig gezählte Güter führen zu Falschangaben und ziehen rechtliche Konsequenzen bei der Betriebsbuchprüfung nach sich. Bei ungenauen Angaben sind die Betriebsprüfer berechtigt, das Inventar zu schätzen. Das kann dazu führen, dass dem Betrieb mehr Vermögenswerte zugeschrieben werden, als tatsächlich vorhanden sind.

Jedes noch so kleine Detail ist bei der Inventur wichtig. Neben den Verkaufsgütern sind auch die nicht beweglichen und sonstigen Vermögenswerte zu ermitteln. Das Zählen der Grundstücke und Immobilien reicht nicht aus, in dem Fall sind die Kauf- und Besitzunterlagen entscheidend. Der Wert einer jeden Immobilie ist bei der Inventur separat anzugeben. Über diese Werte hinaus, fließen auch kleine Werte in eine Inventur ein – das bietet Unternehmen Sparpotentiale. Anbieter, wie allekabel.de, der neu auf dem deutschen Markt ist, bieten für Unternehmen geringe Einkaufspreise für Güter, die bei einer Inventur geschätzt werden und dann mit einem höheren Wert ausgewiesen werden können. Mehr über das deutsche Pendant zum niederländischen Onlineshop gibt es hier:

Warum ist die Inventur relevant?

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Header-Bild: © pressmaster, stock.adobe.com

Betriebe in Deutschland sind steuerpflichtig. Die jährliche Inventur dient als Vergleich zur Vorjahresbilanz. Denn die ermittelten Vermögenswerte bilden die Grundlage zur Erstellung der Bilanz zum Geschäftsabschluss eines Geschäftsjahres. Hat sich das Vermögen im abgelaufenen Geschäftsjahr erhöht, ist es stabil geblieben oder bestehen Verluste? Die Daten sind für das Finanzamt relevant, an das die Betriebssteuer abzuführen ist. Das Finanzamt hat ein genaues Auge auf die Daten. Auffälligkeiten führen in der Regel zu einer außerordentlichen Betriebsprüfung.

Relevant sind außerdem alle Verbindlichkeiten und Schulden eines Unternehmens. Verbindlichkeiten sind ausstehende Zahlungsverpflichtungen, die durch das Unternehmen in regelmäßigen Abständen bedient werden. Schulden sind bestehende Zahlungsverpflichtungen, die vom Betrieb nicht mehr bedient werden können. Um eine Insolvenzverschleppung zu vermeiden, sollten Betriebe die Finanzen stets im Auge behalten. Das Finanzamt interessiert in der Inventur zudem, ob ausstehende Forderungen bestehen. Die wirken sich besonders in Bezug auf ausstehende Verbindlichkeiten in der Bilanz positiv aus.

Wann ist die Inventur durchzuführen?

Die meisten Betriebe nutzen das Kalenderjahr als Geschäftsjahr und müssen bis Anfang Januar die Daten bereitstellen. Die Ausnahme besteht bei einer flexiblen Inventur, die eine Bereitstellung der Daten bis Februar ermöglicht. Ob ein Unternehmen zu einer flexiblen Inventur berechtigt ist, ist nur über das Finanzamt zu klären. Betriebe können also nicht selbstständig entscheiden, sondern sind an rechtliche Vorgaben gebunden. Um die Frage zu klären, ist das für den Betrieb zuständige Finanzamt zu kontaktieren. Es wird empfohlen, die Anfrage schriftlich beim Finanzamt einzureichen.

Sinnvoller ist die elektronische Erfassung aller Güter und weiterer Vermögenswerte. Damit ist ein Betrieb immer auf dem neuesten Stand und erleichtert sich selbst die Inventur zum Ende eines Geschäftsjahres. In den Niederlanden weichen die Vorgaben von der deutschen Rechtsprechung ab. Wer sein Unternehmen in den Niederlanden führt, muss sich an die niederländische Finanzbehörde wenden.

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