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Kabinett will besseren Anlegerschutz – Verbraucherzentrale: „Zu lasch“

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Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen verbesserten Anlegerschutz beschlossen. Das verlautete aus Regierungskreisen. Unter anderem sollen in den Beratungsgesprächen über Finanzanlagen Produktinformations-Blätter zur Verfügung gestellt werden. Auch werden höhere Anforderungen an die Qualifikation der Berater gestellt.

Außerdem sollen die Mitteilungspflichten verschärft werden, damit ein „Anschleichen“ zur Übernahme eines Unternehmens schwerer wird. Die zuständige Referentin Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte die neuen Bestimmungen als „zu lasch“. Viele schärfere Regeln, die in einem ursprünglichen Entwurf des Bundesfinanzministeriums enthalten gewesen seien, seien wieder herausgenommen worden.

Zwar seien die Produktinformations-Blätter zu begrüßen, aber für sie gebe es zu wenige Vorgaben, bemängelte Mohn. Außerdem müssten sie nicht ins Internet gestellt werden. Bei geschlossenen Fonds müsse die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Verkaufsprospekte nicht auf Verständlichkeit oder Plausibilität prüfen. Auch würden die Verjährungsfristen bei Falschberatung nicht verlängert. Gut sei, dass Verbraucherbeschwerden über Bank-Mitarbeiter auch an die BaFin gemeldet würden. Nicht jedoch Beschwerden über freie Finanzvermittlern, die nur der Gewerbeaufsicht unterstellt würden. Die Gewerbeämter hätten aber keine Erfahrung mit der Branche und seien damit überfordert. Außerdem schaffe dies zwei verschiedene Aufsichtsbehörden mit unterschiedlichen Regeln.

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