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Katjes beschäftigt OLG mit einer einstweiligen Verfügung gegen HARIBO

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haribo_20090609Düsseldorf (ddp.djn). Das Oberlandesgericht Düsseldorf prüft heute eine einstweilige Verfügung, wonach der Bonner Süßwarenproduzent Haribo seine Lakritz-«Dropjes» nicht länger in der bisherigen Tüte verkaufen darf. Das Düsseldorfer Landgericht hatte im Dezember in erster Instanz eine entsprechende Verfügung bestätigt.

Auf der gelben Verpackung war bislang ein Kind auf einem Fahrrad und der Slogan «Haribo macht Kinder froh und Erwachsene ebenso» abgedruckt. Damit könnten die Käufer der Auffassung sein, es handele sich um eine normale Süßigkeit für Kinder, urteilte das Düsseldorfer Landgericht. Die Lakritz-«Dropjes» seien aber für Kinder wegen des hohen Salmiak-Anteils ungeeignet. Darauf werde allerdings nur in kleiner Schrift auf der Verpackung hingewiesen. Haribo-Konkurrent Katjes hatte den Rechtsstreit wegen «Wettbewerbsverzerrung» ausgelöst.

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