Essen. Der Kaufvertrag für die insolvente Warenhauskette Karstadt ist am Dienstag unterzeichnet worden. Der Karstadt-Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg und Investor Nicolas Berggruen unterschrieben den notariellen Kaufvertrag, wie das Unternehmen mitteilte. Der Abschluss des Vertrags ist den Angaben zufolge eine der Bedingungen für den Insolvenzplan. Nun wird am Donnerstag (10. Juni) das Amtsgericht Essen entscheiden, ob alle Bedingungen des Insolvenzplans erfüllt sind.
In dem Kaufvertrag werden die Bedingungen vereinbart, nach deren Umsetzung der Verkauf vollzogen und rechtskräftig werden kann. Dazu gehören die Zustimmung des Kartellamts sowie eine abschließende Vereinbarung des Käufers mit dem Vermieter Highstreet.
Görg bat alle Beteiligten, «das mir geschenkte Vertrauen auf den neuen Eigentümer und seine Mannschaft zu übertragen». Der Vertragsabschluss solle und müsse dazu beitragen, bei den Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Kreditversicherern sowie den Vermietern das Vertrauen in die Stabilität und das Wachstum von Karstadt Schritt für Schritt zu steigern.
Am Montag hatte der Gläubigerausschuss von Karstadt mit großer Mehrheit beschlossen, den Finanzinvestor Berggruen zum neuen Eigentümer zu machen. Mit der Entscheidung ist eine Zerschlagung des Konzerns vom Tisch. Vor fast genau einem Jahr war der Insolvenzantrag für das Unternehmen gestellt worden.