Düsseldorf. Im EU-Ausland verhängte Bußgelder für Autofahrer werden künftig auch in Deutschland eingetrieben, wenn sie mehr als 70 Euro betragen. Darauf macht die Arag-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf aufmerksam. Aller Voraussicht nach trete die Regelung zum Oktober dieses Jahres in Kraft; rückwirkend würden Verstöße nicht verfolgt. Wer also sein Knöllchen vom Oster-Urlaub zugestellt bekomme, müsse noch nicht mit Vollstreckung rechnen.
Eine Ausnahme bildet Österreich: Mit dem Alpenland besteht schon lange ein Abkommen zur gegenseitigen Verfolgung von Verkehrsdelikten.
Künftig verfolgen die deutschen Behörden dann auch Vergehen, die in anderen EU-Ländern begangen worden sind. Nach Angabe der Arag-Juristen darf das Strafgeld jeweils der Staat behalten, der es eintreibt.
Die Verkehrsrechts-Fachleute mahnen Reisende, die Verkehrsregeln im Ausland ernst zu nehmen und den Zeitraum bis Oktober nicht als «Frei Parken»-Ticket misszuverstehen. Viele Verwarnungsgelder würden ohnehin von der Polizei vor Ort eingezogen. Außerdem speicherten manche Staaten die Vergehen, so dass es Probleme bei der nächsten Einreise geben könne.