Lebensversicherer sollen Milliarden an Kunden zahlen
Hamburg (dapd). Die Lebensversicherungen müssen nach Einschätzung von Verbraucherschützern wegen ungültiger Klauseln in älteren Policen rund zwölf Milliarden Euro Entschädigung an ehemalige Kunden zahlen. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) die Vertragsbedingungen mehrerer Versicherer gekippt hatte, forderte die Verbraucherzentrale Hamburg die Konzerne am Mittwoch zur eigenständigen Erstattung der Beträge auf. „Kaputte Autos werden vom Hersteller zurückgerufen und kostenlos repariert“, erklärten die Verbraucherschützer. „Für fehlerhafte Abrechnungen von Policen muss das Gleiche gelten.“
Die Hamburger Verbraucherzentrale hatte die Klauseln zum Rückkaufwert und zu Stornokosten bei der Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungen beanstandet und bis zum BGH erfolgreich gegen mehrere Versicherer geklagt. Darunter waren nach Angaben der Verbraucherschützer Signal Iduna, Deutscher Ring, Generali und Ergo.
Zuletzt hatte die Allianz ihre Niederlage vor Gericht eingeräumt und am Dienstag mitgeteilt, bis zu 117 Millionen Euro an betroffene Kunden zahlen zu wollen. Die Allianz akzeptierte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom August 2011, in welchem die Richter die falsche Abrechnung von gekündigten und beitragsfrei gestellten Policen feststellten (Aktenzeichen: 2 U 138/10).
Die Verbraucherzentrale forderte betroffene Kunden auf, ihre Ansprüche vorsorglich selber den Versicherern zu melden. Dafür bietet sie auf ihrer Internetseite gegen eine Gebühr von 90 Cent einen Musterbrief an.