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Legal Entity Identifier – LEI-Nummer unkompliziert beantragen

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Die Weltfinanzkrise im Jahr 2007 hat den globalen Markt erschüttert und gezeigt, dass eine Regulierung und Überwachung der Finanzmärkte notwendig ist. Daher besteht seit 2012 die Pflicht für alle am Kapitalmarkt tätigen Unternehmen, eine LEI-Nummer zu tragen.

Worum es sich hierbei genau handelt, wer LEI-pflichtig ist und wie die LEI-Nummer beantragt werden kann, erfahren Sie hier.

Was ist eine LEI-Nummer?

Bei der sogenannten Legal Entity Identifier (deutsch: Rechtsträger-Kennung) handelt es sich um eine global gültige Identifikationsnummer, die einmalig vergeben wird. Sie besteht aus einem 20-stelligen Code, der sowohl Buchstaben als auch Zahlen enthält und jeden Akteur und jedes Unternehmen eindeutig auf dem weltweiten Finanzmarkt identifiziert.

Die LEI-Nummer sorgt unter anderem für Transparenz am Finanzmarkt und soll missbräuchliches Verhalten verhindern. Verschleierungen, Steuerhinterziehungen und sonstige Missetaten sollen künftig erschwert sein, denn hinter der LEI stehen umfassende Informationen über das jeweilige Unternehmen sowie all seine Abhängigkeiten.

Die LEI-Nummer gibt also Antwort auf folgende Fragen, die beim Abschluss einer Finanztransaktion wichtig sind:

  1. Wer ist wer?
  2. Wer gehört zu wem?
  3. Wem gehört was?

Beantragt werden kann der LEI-Code unter anderem auf Deutschelei.de/. Nach Beantragung ist der LEI-Code ein Jahr gültig und muss anschließend erneuert werden.

Wer benötigt einen LEI-Code?

Der Legal Entity Identifier ist für alle Unternehmen verpflichtend, die regelmäßig Finanztransaktionen durchführen sowie über Aktien, Wertpapiere oder Anleihen verfügen. Klassische Finanzinstitute wie Banken, Kreditgenossenschaften, aber auch Investment- und Versicherungsgesellschaften sowie Maklerunternehmen müssen ebenfalls einen LEI-Code haben.

Darüber hinaus sind folgende Gruppen branchenunabhängig zur Beantragung einer LEI-Nummer verpflichtet, sofern sie Finanzgeschäfte am globalen Markt durchführen:

  • juristische Personen (AG, GmbH etc.)
  • Personengesellschaften (KG, OHG, GmbH & Co. KG)
  • Einzelunternehmen
  • Freiberufler und Gewerbetreibende
  • Anstalten und Körperschaften
  • Vereine, Parteien, Kirchen
  • Stiftungen öffentlichen Rechts

Privatpersonen, die am Finanzmarkt tätig sind oder Aktien und Anleihen besitzen, benötigen keine LEI-Nummer.

Wie funktioniert das LEI-Vergabeverfahren?

Alle bestehenden LEI-Nummern werden von der internationalen gemeinnützigen Organisation und LEI-Datenbank GLEIF geführt und koordiniert. Dieses Register ist, ähnlich wie das Handelsregister, öffentlich einsehbar.

Die Vergabe findet jedoch nicht direkt über die GLEIF statt, sondern wurde dezentralisiert und auf verschiedene Vergabestellen (Local Operating Units, kurz: LOU) der einzelnen Länder verteilt.

Beaufsichtigt wird das Vergabeverfahren durch das Legal Entity Identifier Regulatory Oversight Committee (LEI ROC). Diese Gruppe besteht aus 71 Aufsichtsbehörden aus über 50 Ländern und stellt sicher, dass bei der Vergabe der LEI-Nummern stets höchste Transparenz und Datenqualität eingehalten werden.

LEI-Nummer beantragen – so geht’s!

Die Beantragung einer LEI-Nummer kann von Unternehmen online, sicher und schnell durchgeführt werden. Hierfür muss man sich an eine LEI-Registrierungsagentur oder eine LOU wenden. In nur drei Schritten ist die LEI-Registrierung abgeschlossen:

Schritt 1: Registrierung

Im ersten Schritt müssen alle erforderlichen Firmendaten eingegeben werden. Einige Agenturen fordern die Daten direkt aus dem Handelsregister an, um Fehler zu vermeiden.

Anschließend kann die gewünschte Gültigkeit der LEI-Nummer ausgewählt werden. In der Regel ist diese nur ein Jahr gültig, man kann jedoch Service-Pakete buchen, sodass der LEI-Code bis zu 5 Jahre automatisch verlängert wird.

Die Bezahlung erfolgt entweder mit Karte, einem Online-Bezahldienst wie PayPal oder auf Rechnung.

Schritt 2: Bestätigung

Im zweiten Schritt erfolgt die Bestätigung. Grundsätzlich wird die LEI-Nummer in rund 90 Prozent der Fälle in weniger als 24 Stunden validiert und ausgegeben.

Schritt 3: Veröffentlichung

Der letzte Schritt ist die Veröffentlichung der LEI-Nummer in der GLEIF-Datenbank. Dort ist sie öffentlich mit dem entsprechenden Status einsehbar.

Kosten und Erneuerung der LEI-Nummer

Die Kosten der Beantragung einer LEI-Nummer belaufen sich auf bis zu 100 Euro. Für eine Verlängerung fallen jeweils Kosten von ca. 80 Euro an.

Wie bereits erwähnt, ist der LEI in der Regel ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfällt der Code zwar nicht, jedoch erhält er im Register den Status OVERDUE. Daher ist eine rechtzeitige Verlängerung maßgeblich.

Mit einem speziellen Service-Paket bei einer LEI-Registrierungsagentur lassen sich die Kosten der Verlängerung jedoch erheblich senken. So kann eine einmalige Registrierung mit anschließender 2-jährlicher Verlängerung insgesamt nur 195 Euro betragen. Der LEI wäre dann insgesamt drei Jahre gültig. Wählt man eine 5-jährige Gültigkeitsdauer, belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 275 Euro.

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