Luftverkehrssteuer soll 13 bis 26 Euro pro Flug betragen
Berlin. Die von der Bundesregierung geplante Luftverkehrssteuer soll in Abhängigkeit von der Flugentfernung zwischen 13 und 26 Euro pro Flug betragen. Dies geht aus dem Gesetzentwurf hervor, in den die Wirtschaftsnachrichtenagentur Dow Jones Newswires am Donnerstag Einblick hatte. «Der Steuersatz ist abhängig vom Zielflugplatz», heißt es dort.
Abflüge in Länder, deren größter Verkehrsflughafen in einer Entfernung von maximal 2500 Kilometer vom Flughafen Frankfurt am Main entfernt liegt, würden mit einem niedrigeren Steuersatz belegt. Das trage dem höheren Schadstoffausstoß Rechnung, der sich bei weiter entfernten Flugzielen ergebe.
Die Steuer entsteht laut Entwurf mit dem Abflug des Fluggastes von einem inländischen Flugplatz zu einem Zielflugplatz. «Es wird auf den tatsächlichen Antritt der Reise von einem deutschen Flugplatz abgestellt; Die Luftverkehrssteuer knüpft damit (…) nicht an den Erwerb eines Flugtickets an», heißt es im Entwurf. Inländische Hin- und Rückflüge werden jeweils besteuert, da hier zweimal ein Abflug zu einem Zielflughafen erfolgt. Steuerschuldner ist das Luftfahrtunternehmen, das den Abflug des Fluggastes durchführt.
Das Bundesfinanzministerium wird laut Entwurf ermächtigt, die Steuersätze ab der Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel ab dem Jahr 2012 zu senken. Die Absenkung des Steuersatzes werde sich dabei an den voraussichtlich vom Bund zu erzielenden Gesamterlösen aus der Versteigerung von Emissionshandelszertifikaten aus dem Luftverkehrsbereich orientieren.