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Sportartikelhändler muss 7500 Euro an Podolski zahlen

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Düsseldorf. Wegen des unerlaubten Veröffentlichens von Werbefotos muss ein Düsseldorfer Sportartikelhändler 7500 Euro an den Kölner Fußballprofi Lukas Podolski zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Montag in einer Berufungsverhandlung. Damit blieb das Gericht unter der Forderung des Nationalspielers vom 1. FC Köln, der von dem Einzelhändler 12 500 Euro Schadenersatz haben wollte. Grund für die Klage war, dass der Händler auf seiner Internetseite an mehreren Stellen mit Fotos des Fußballstars geworben hatte.

Laut Gericht war die Reklame mit Podolski-Fotos an manchen Stellen unzulässig, teilweise jedoch auch erlaubt. So hatte der Sportartikelhändler an verschiedenen Stellen für den Verkauf von Trikots der Fußball-Nationalmannschaft für die Europameisterschaft 2008 geworben. Dies sei dem Einzelhändler vom Trikot-Hersteller adidas gestattet gewesen, sagte der Richter.

Zahlen muss der Sportartikelhändler dagegen, weil er auf seiner Homepage zusammen mit einem Kartoffelsalat-Produzenten Trikots der Nationalmannschaft verlost hatte und für sein Gewinnspiel mit einem Podolski-Foto geworben hatte. Hier handele es sich um eine Imagewerbung, die unzulässig gewesen sei, befand das Gericht.

Der Anwalt des Sportgeschäfts kritisierte am Rande des Verfahrens das Vorgehen des Nationalspielers. Sportler wie Podolski würden unter anderem auch davon leben, dass Fanartikel verkauft werden. Es sei unverständlich, warum der Spieler gleich «mit der Keule» losmarschiere. Schließlich seien 7500 Euro für ihn nur «Peanuts».

Das Landgericht Düsseldorf hatte den Sportartikelhändler in erster Instanz zur Zahlung von 10 000 Euro verurteilt. Dagegen hatte der Händler Berufung beim OLG Düsseldorf eingelegt.

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