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„Made in Germany“-Verordnung verunsichert Unternehmen und Verbraucher

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PwC-Umfrage: „Made in Germany“ ist für neun von zehn Konsumenten ein Kaufargument / Unternehmen fürchten bürokratischen Aufwand durch EU-Verordnung / Bei Wegfall des Labels drohen Umsatzverluste

Frankfurt – Die geplante EU-Verordnung zu Herkunftsbezeichnungen wie „Made in Germany“ dürfte Verbraucher verunsichern und Unternehmen stark belasten. Wie aus einer repräsentativen Befragung der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC hervor geht, rechnet rund jeder dritte mittelständische Betrieb in Deutschland mit Umsatzverlusten, sollte er das Label „Made in Germany“ künftig nicht mehr verwenden können. Die Ergebnisse der Verbraucherumfrage stützen diese Befürchtung: Für gut neun von zehn Konsumenten ist „Made in Germany“ ein Kaufargument. Vielen Verbrauchern ist die Herkunftsbezeichnung sogar wichtiger als Hersteller bzw. Marke eines Produkts. Würde die Länderkennzeichnung entfallen, entschiede sich fast jeder zweite Befragte für ein Produkt mit einem anderen Qualitätssiegel.

Quelle: PwC  |  Communications
Quelle: PwC | Communications

„Das Label ‚Made in Germany’ ist wahrscheinlich die wertvollste Marke, die unsere Wirtschaft hat. Im Sinne der Markenpflege ist es durchaus zu begrüßen, wenn Herkunftsbezeichnungen und Vergabekriterien von der EU künftig genauer definiert und damit überprüfbar gemacht werden. Allerdings muss das Verfahren für die Verbraucher transparent und für Unternehmen handhabbar bleiben“, kommentiert Dr. Peter Bartels, PwC-Vorstand und Leiter des Bereichs Familienunternehmen und Mittelstand.

Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass in der EU nahezu alle Verbraucherprodukte eine Herkunftsbezeichnung tragen müssen. Die Regeln zur Bestimmung des Herkunftslandes sollen sich nach den einheitlichen Zollvorschriften des Binnenmarktes richten. Bislang legt jeder EU-Staat selbst fest, welche Kriterien Produkte aus inländischer Erzeugung erfüllen müssen.

Kleine Betriebe im Nachteil

Für Unternehmen dürfte die Verordnung aus mehreren Gründen teuer werden. Mehrkosten kommen zwangsläufig auf die Betriebe zu, die ihre Produkte bislang ohne Herkunftsbezeichnung verkaufen, dies aber künftig nicht mehr dürfen. Auf der Verliererseite stehen zudem die Unternehmen, die nach den geltenden Regeln das Label „Made in Germany“ führen, die geforderten Herkunftsnachweise aber nicht erbringen können. Und schließlich ist die verpflichtende Anwendung der Zollvorschriften vor allem für die Betriebe eine Zusatzbelastung, die ihre Produkte gar nicht exportieren. Nach Einschätzung der meisten befragten Unternehmen (60 Prozent) würden daher ausgerechnet kleinere Betriebe, die oft überwiegend oder ausschließlich in Deutschland für den deutschen Markt produzieren, durch die Verordnung geschwächt.

„Die an der Verordnung beteiligten Akteure – also insbesondere die Abgeordneten im Europaparlament – sollten die Konsequenzen der Verordnung für kleine und mittelständische Unternehmen noch einmal bedenken und den Entwurf anpassen. Nicht nur in Deutschland sind Familienunternehmen und der Mittelstand das industrielle Rückgrat, das nicht noch stärker belastet werden darf“, betont Bartels.

Nicht verbraucherrelevante Herkunftskriterien

Grundsätzlich ist zudem fraglich, ob die von der EU-Verordnung geforderten wertschöpfungsbezogenen Kriterien zur Vergabe von Herkunftsbezeichnungen sinnvoll sind. Die für die Studie befragten Verbraucher jedenfalls knüpfen an das Label „Made in Germany“ weniger den Produktionsort als vielmehr konkrete Produkteigenschaften: Über 80 Prozent der Konsumenten verbinden die Bezeichnung allgemein mit „bester Qualität“. Im Detail erwarten sie eine lange Lebensdauer (57 Prozent der Befragten), höchste Sicherheit (55 Prozent) und hohe Funktionalität (55 Prozent).

„Wenn ein deutscher Elektrogerätehersteller einen Staubsauger in Deutschland entwickelt, testet und im Ausland nach deutschen Standards produziert, erfüllt er die aus Verbrauchersicht wesentlichen Merkmale für das Label ‚Made in Germany’. Eine ausschließlich an der Wertschöpfung orientierte Herkunftsbezeichnung halten wir vor diesem Hintergrund eher für irreführend – der Produktionsort allein sagt über die Eigenschaften und Qualität einer Ware schließlich nichts aus“, kommentiert Bartels. Vielmehr stehe für die Verbraucher das Label „Made in Germany“ zunehmend für „Designed in Germany“.

Quelle: PwC

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