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Manuela Schwesig eröffnet neue Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention

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Berlin – Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat am 17. November im Deutschen Institut für Menschenrechte die neue Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention eröffnet.

Manuela Schwesig eröffnet neue Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention. Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Quelle: "obs/Deutsches Institut für Menschenrechte/Katrin Neuhauser"
Manuela Schwesig eröffnet neue Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention. Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Quelle: „obs/Deutsches Institut für Menschenrechte/Katrin Neuhauser“

In ihrem Grußwort betonte sie: „Kinderrechte sind Rechte und Menschrechte sind Kinderrechte. Alle Kinder und alle Erwachsenen müssen die Kinderrechte kennen, damit sie richtig wirken können. Die Kinderrechtskonvention gibt allen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von Aussehen, Herkunft, Geschlecht oder Religionszugehörigkeit, die gleichen Rechte! Gemeinsam mit der Monitoring-Stelle mache ich mich dafür stark, diese Rechte bekannt zu machen und durchzusetzen“, so Manuela Schwesig.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat 2015 das Deutsche Institut für Menschenrechte, die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands, beauftragt, die Umsetzung der Konvention zu untersuchen und zu überwachen. Dafür hat das Institut die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention eingerichtet.

Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, erklärte: „Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert allen Kindern Schutz-, Förderungs- und Beteiligungsrechte. Deutschland ist daher verpflichtet, diese zu achten, zu schützen und zu verwirklichen. Die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland.“

Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention, sagte: „Die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention wird auf Grundlage der Konvention unabhängig Empfehlungen aussprechen, wie Deutschland die Kinderrechte gut oder noch besser umsetzen kann. Vor allem werden wir genau hinschauen, wo Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Kinderrechte bestehen. Dabei ist es uns sehr wichtig, direkt mit Kindern und Jugendlichen als Expertinnen und Experten in eigener Sache zusammenzuarbeiten und gemeinsam Lösungsvorschläge zu entwickeln.“

Die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention wird in ihrer Aufbauphase bis Juni 2017

  • den Umsetzungsstand der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland untersuchen und – wo nötig – geeignete Methoden zur Informationsgewinnung entwickeln,
  • Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Kinderrechte identifizieren (auf der Grundlage gezielter Analysen der Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen),
  • einen Beitrag dazu leisten, dass Kinderrechte in Deutschland bei Kindern und den für sie zuständigen Stellen bekannter werden und angewendet werden,
  • Kriterien zur Bewertung der Umsetzung der Kinderrechte entwickeln, um künftig politische Maßnahmen (inkl. der Anwendung von Gesetzen) aus kinderrechtlicher Perspektive zu beurteilen,
  • Gesetzgebung und Politik bei politischen Entscheidungsprozessen beraten und Überzeugungsarbeit leisten durch Beteiligung an politischen Diskussionen und am fachwissenschaftlichen Diskurs.

Hintergrund: Seit 1992 hat der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen das Fehlen einer zentralen Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention mehrfach kritisiert und Deutschland zuletzt im Februar 2014 empfohlen, eine solche Stelle in Deutschland zu schaffen.

Quelle: ots

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