Neue Urteile sorgen dafür, dass Arbeitnehmer für zahlreiche Arbeitswege doppelt so viel absetzen dürfen wie bisher. Darauf macht das in Berlin erscheinende Verbrauchermagazin „Finanztest“ in seiner August-Ausgabe aufmerksam. So habe der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass alle Arbeitnehmer höchstens eine regelmäßige Arbeitsstätte haben. Für jeden Weg zu einem anderen Arbeitsort könnten sie Reisekosten absetzen.
Entsprechend empfehlen die Verbraucherschützer, an allen Tagen, an denen man nicht an seiner regelmäßigen Arbeitsstätte gearbeitet habe, für jeden mit dem eigenen Auto gefahrenen Kilometer mindestens 30 Cent geltend zu machen. Das sei doppelt so viel wie für den Weg zur regelmäßigen Arbeitsstätte. Man könne zudem für alle auswärtigen Einsätze aus beruflichen Gründen – auch für Fortbildung – noch weitere Reisekosten wie Parkgebühren geltend machen.
(Aktenzeichen: Bundesfinanzhof VI R 55/10, VI R 36/10, VI R 58/09)