Millionenbußgelder gegen Beiersdorf, Gillette und Co
Bonn (dapd). Das Bundeskartellamt hat gegen sechs bekannte Hersteller von Drogerieartikeln und den Markenverband Bußgelder in einer Gesamthöhe von 39 Millionen Euro verhängt. Die Wettbewerbsbehörde wirft den Unternehmen vor, sich gegenseitig über anstehende Preiserhöhungen und Rabattverhandlungen mit dem Einzelhandel informiert zu haben, wie sie am Montag in Bonn mitteilte.
Die Liste der betroffenen Unternehmen liest sich wie ein „Who ist who“ der Hersteller von Körperpflegeprodukten und Reinigungmitteln. Neben dem Nivea-Hersteller Beiersdorf sollen der Kosmetikkonzern L’Oréal, der Odol-Hersteller GlaxoSmithKline, der Konsumgüterkonzern Procter & Gamble (Ariel, Pampers) und der Rasierklingen-Hersteller Gillette sowie der Schuhcreme-Hersteller Erdal-Rex an den verbotenenen Absprachen beteiligt gewesen sein.
Behördenchef Andreas Mundt sagte am Montag in Bonn, nach den Ermittlungen des Kartellamts hätten sich die Hersteller in den Jahren 2004 bis 2006 bei regelmäßig stattfindenden Treffen im Arbeitskreis „Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel“ des Markenverbands über anstehende Preiserhöhungen, neue Rabattforderungen des Einzelhandels sowie über den Stand und Verlauf von Verhandlungen mit den Einzelhändlern ausgetauscht. Dies sei aber kartellrechtlich verboten.
„Der Wettbewerb wird durch solche Verhaltensweisen beeinträchtigt, auch wenn es sich dabei nicht um klassische Preisabsprachen oder andere Hardcore-Kartelle handelt“, sagte Mundt.
Schlussstrich unter ein jahrelanges Verfahren
Die nun verhängten Bußgelder sind nach Angaben des Bundeskartellamts der Abschluss eines jahrelangen Kartellverfahrens. Bereits 2008 und 2011 waren im gleichen Zusammenhang gegen neun andere Drogerieartikel-Hersteller Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 24 Millionen Euro verhängt worden. Damals traf es unter anderem Henkel (Pril, Fa, Somat), Unilever und Renckitt Benckiser (Calgonit, Vanish).
Nach Angaben des Kartellamts hatten „sämtliche in Deutschland führende Anbieter von Markenprodukten in den Bereichen Körperpflege-, Wasch- und Reinigungsmittel“ an dem verbotenen Informationsaustausch teilgenommen. Das Verfahren war durch einen Bonusantrag der Colgate Palmolive GmbH ausgelöst worden, gegen die deshalb kein Bußgeld verhängt wurde.
Das Kartellamt betonte, mit Beiersdorf sei eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt werden. Dieser Bußgeldbescheid ist bereits rechtskräftig. Die übrigen Unternehmen können gegen die Entscheidungen des Bundeskartellamts beim Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch einlegen.
Procter & Gamble kündigte an, sich gegen das Bußgeld zur Wehr setzen zu wollen. „Wir werden gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen“, sagte eine Sprecherin dem Berliner „Tagesspiegel“ (Dienstagausgabe). Es sei ein wesentlicher Grundsatz des Unternehmens, „sich an Wortlaut und Zweck der Gesetze zu halten, wo immer wir operieren“.