Berlin. Das Bundesarbeitsministerium hat seine Informationsbroschüre zu Mini- und Midijobs neu aufgelegt. Auf 45 Seiten werden die wichtigsten Regelungen im Sozial-, Arbeits- und Steuerrecht erläutert. Unter anderem geht die Broschüre auf die korrekte Behandlung mehrerer geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse ein. So bleibt neben einer Hauptbeschäftigung nur ein Minijob versicherungsfrei, während weitere geringfügige Beschäftigungen zusammen mit der Haupttätigkeit versicherungspflichtig sind.
Das Heft informiert zudem über die arbeitsrechtlichen Ansprüche von Mini- und Midijobbern wie beispielsweise bezahlte Urlaubs- und Krankheitstage oder auch die Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen. Für nicht-gewerbliche Arbeitgeber interessant sind die Erläuterungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Minijobs in Privathaushalten.
Die Broschüre «Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone» ist im Internet als Download erhältlich (www.bmas.de, Link Publikationen).