Seit 2018 ist es privaten Benutzern von elektrischen Fahrzeugen wie E-Autos, E-Motorrädern und E-Leichträdern möglich, sich ihren positiven Anteil an der Umweltbilanz anzurechnen und vergüten zu lassen. Der THG-Quotenhandel macht dies möglich. Ins Leben gerufen wurde das ökologische Regulierungsinstrument bereits 2007. Das Gesetz unter dem damaligen Namen Biokraftstoffquote war ursprünglich dafür vorgesehen, den Anteil von Biosprit am Verbrennungsprozess zu verrechnen.
Da die dafür notwendige Nutzung von Ackerland für Palmöl angesichts weltweiter Hungersnöte zunehmend kritisch gesehen wird, wurde das Gesetz 2015 auf die Förderung von Elektroautos als Ersatz für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ausgeweitet. Es firmiert seit 2015 unter dem heutigen Namen der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) und der Bund hat 2023 seine Förderung von Palmöl beendet.
Wie funktioniert das Gesetz?
Die THG-Quote fordert Mineralölkonzerne zur Reduktion ihres Ausstoßes von Treibhausgasen auf. 2023 sind diese dazu angehalten, ihre Emissionen um 8 Prozent zurückzuhalten. Die Quote steigt schrittweise von Jahr zu Jahr bis auf 25 % im Jahr 2030. Gelingt dieses Vorhaben den Konzernen nicht, müssen diese eine Pönale von 600 Euro pro überschüssige Tonne emittierter Treibhausgase zahlen.
Sie können die Zahlung dieser Strafgebühr aber umgehen, indem sie Anteile von anderen Teilnehmern kaufen, die Treibhausgase erfolgreich einsparen können, sodass die Unternehmen ihre negative Umweltbilanz auf diese Weise ausgleichen. Einsparungen können sich private Teilnehmer vom Umweltbundesamt durch eigene Elektrofahrzeuge sowie öffentliche Ladesäulen zertifizieren lassen.
Ursprünglich waren Unternehmen in der Spedition und Logistik die Ansprechpartner für den THG-Quotenhandel. Inzwischen können sich alle Fahrer von Elektrofahrzeugen am Emissionshandel beteiligen und ihre THG-Prämie kassieren. Zahlreiche Vermittler sind entstanden, welche die UBA-Zertifikate auch von Privatpersonen kaufen und diese den Mineralölkonzernen als Paket anbieten. Anbieter mit höchster THG-Prämie finden Sie schnell im Internet auf Vergleichsportalen.
Wie hoch ist die THG-Prämie?
Fahrern von Elektrofahrzeugen bleibt eine komplizierte Umrechnung ihrer Einsparungen von Treibhausgasen erspart, da jedes Fahrzeug pauschal betrachtet wird. Besonders hoch sind mögliche Einsparungen bei E-Leichträdern, da diese Fahrzeuge E-Autos gleichgesetzt werden.
Für die genannte Fahrzeugklasse gilt derzeit der Wert von 1.943 kWh Ladestrom pro E-Auto, der vom UBA mit einem Einsparungswert von 1.1644 kg CO₂ gleichgesetzt wurde. Dieses Äquivalent ergibt eine THG-Prämie für Fahrzeuge dieser Klasse von 250 bis 400 Euro. Für Busse und Lastkraftwagen ist die Prämie um ein Vielfaches höher. Betreiber öffentlicher Ladesäulen erhalten eine zusätzliche Vergütung von 18 Cent pro kWh Ladestrom.
Wie erhalten Fahrer das UBA-Zertifikat?
Um sich beim UBA zu registrieren oder diese Aufgabe von einem Vermittler durchführen zu lassen, benötigen Fahrer von E-Fahrzeugen, die sich am THG-Quotenhandel beteiligen möchten, ein Zertifikat von der Behörde, dass es sich beim eigenen Fahrzeug um ein Elektrofahrzeug handelt, das den Anforderungen zur Teilhabe genügt. Der Fahrzeugschein reicht als Vorlage zu diesem Zweck aus. Eine Registrierung beim UBA ist bis zum 28. Februar des Folgejahres möglich. Diese Prozedur muss jedes Jahr aufs Neue erfolgen, da sie immer nur für ein Jahr gilt.
Spürbare Gewinne
Der mögliche Zuschuss fällt bei 250 bis 400 Euro pro Fahrzeug spürbar aus und ist in den Zeiten hoher Inflation ein Zuschuss, den die meisten Privatpersonen gern mitnehmen. Für die Teilnahme spricht ferner die Tendenz, dass die THG-Quote bis zum Jahr 2030 weiter steigen wird. Ein weiteres Argument für die Teilnahme ist die bequeme Abwicklung durch den Vermittler, der oft sämtliche lästige Formalien übernimmt. Vor allem motiviert der THG-Handel Fahrer von E-Leichträdern, bei denen es sogar möglich ist, dass der Kaufpreis vollständig durch die THG-Prämie vergolten wird. Die THG-Prämie ist ferner bis zu einem Gewinn von 256 Euro pro Fahrzeug steuerlich absetzbar.