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Mit einer Einliegerwohnung können Bauherren Steuern sparen

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Hameln. Bauherren, die eine Einliegerwohnung in ihren Neubau einplanen, genießen mehrere Vorteile. Die Mieteinnahmen sind eine willkommene Hilfe während der Finanzierungsphase. Außerdem sichert die Einliegerwohnung attraktive Steuervergünstigungen. Schuldzinsen und Unterhaltungskosten für die Wohnung können ebenso steuerlich geltend gemacht werden wie Abschreibungen für den vermieteten Gebäudeteil, wie die BHW-Bausparkasse informiert.

Allerdings müssen die formalen Anforderungen genau eingehalten werden, sagt BHW-Expertin Isabell Gusinde. «Die Einliegerwohnung muss klar vom übrigen Haus getrennt sein und über einen separaten Eingang verfügen. Auch müssen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Immobilie den unterschiedlichen Gebäudeteilen zuzuordnen sein. Und damit das Finanzamt alle Einnahmen und Ausgaben dem vermieteten Gebäudeteil zuordnen kann, müssen diese über ein separates Bankkonto abgerechnet werden.

Erfüllt das Haus die KfW-Förderstandards für energieeffizientes Bauen, können die zinsgünstigen Darlehen der KfW von bis zu 50 000 Euro in Anspruch genommen werden. Und zwar für jede Wohneinheit.

Nicht zulässig ist dagegen eine Förderung nach Wohn-Riester für ein Haus mit Einliegerwohnung. «Das staatlich geförderte Riester-Kapital darf nur für die Finanzierung einer komplett eigengenutzen Immobilie verwendet werden», sagt die BHW-Expertin.

Viele Bauherren treffen die Entscheidung für eine Einliegerwohnung auch mit Blick auf einen sorgenfreien Lebensabend. Die Mieteinnahmen können einmal die Rente aufbessern. Zudem bietet sie die Möglichkeit, mit Familienmitgliedern zusammenzuwohnen oder eine Pflegekraft in der Nähe zu haben, ohne auf Privatsphäre verzichten zu müssen. Die Steuervorteile für die Einliegerwohnung gibt es auch dann, wenn sie an Familienangehörige vermietet wird. Dabei muss die Miethöhe einem Mindestsatz der ortsüblichen Marktmiete entsprechen.

ddp.djn/kaf/mwo

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