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Mitarbeitersicherheit erhöhen: Was Unternehmen tun können und müssen

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Die Sicherheit der Mitarbeiter sollte stets Priorität haben. Denn Ausfälle im Zuge eines Arbeitsunfalls können einerseits zu Personalmangel und im schlimmsten Fall gar zu einem Rechtsstreit führen. Andererseits fühlen sich die eigenen Angestellten oft auch nicht wertgeschätzt, wenn kein Wert auf ihre Sicherheit gelegt wird. Doch was können beziehungsweise müssen Unternehmen tun?

Gesetzliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Laut dem Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung passieren hierzulande jährlich über 750.000 Arbeitsunfälle. Eine durchaus erschreckend hohe Anzahl. Denn grundsätzlich gibt es in Deutschland zahlreiche Gesetze und Verordnungen, die Arbeitsplätze sichern und Unfälle vermeiden sollen. Wie hoch die Sicherheitsvorkehrungen sind, kommt auch stark auf die Branche an. Doch egal, ob Bürojob oder Arbeit auf der Baustelle. Arbeitgeber müssen die wichtigsten Regelungen aus dem

  • Arbeitsschutzgesetz,
  • dem Arbeitssicherheitsgesetz
  • und dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

kennen. In weiterer Folge spielt auch noch die Verordnung über Arbeitsstätten und die Gefahrstoffverordnung eine Rolle. Auch die Arbeitnehmer sind in der Pflicht. Sobald diese im Arbeitsschutz und in der Arbeitssicherheit unterwiesen wurden, müssen potenzielle Gefahren bestmöglich verhindert werden.

Mit zusätzlicher Sicherheit zu mehr Zufriedenheit im Betrieb

Vor allem KMUs, kleinere Familienbetriebe und Handwerksunternehmen können sich in Zeiten des Fachkräftemangels durch einen hohen Sicherheitsstandard auch von der Konkurrenz abheben. Denn die Sicherheit am Arbeitsplatz kann durchaus teuer werden. Oft werden daher nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. Zusätzliche PSA (Persönliche Schutzausrüstung) oder eine regelmäßige G42 Untersuchung zeigen, dass dem Unternehmen etwas an seinen Mitarbeitern liegt. Hier sollten die Bemühungen natürlich stets auf die Branche abgestimmt werden. Ein Mechaniker braucht in der Regel keinen besonders bequemen Arbeitshelm, während ein Tischler mit speziell öl- und flüssigkeitsabweisender Arbeitskleidung weniger anfangen kann.

Nicht immer nur von oben herab entscheiden

Natürlich müssen in einem Betrieb die gesetzlichen Anforderungen an die Arbeitsplatz- und Mitarbeitersicherheit eingehalten werden. In einigen Fällen ist die Umsetzung für die Angestellten zwar nicht immer praktisch oder angenehm, aber zwingend notwendig. Wenn es aber um die Übererfüllungen der Mindestanforderungen geht, kann ein direktes Gespräch oft besonders wirksam sein. Die Angestellten im Lager, auf der Baustelle oder in der Werkstatt wissen selbst oft am besten, wo das größte Gefahrenpotenzial liegt. Zudem macht es Eindruck, wenn der Chef sich persönlich um die Sicherheit kümmert und den direkten Austausch sucht. Wichtig ist nach einer Bestandsaufnahme natürlich auch die rasche Umsetzung. So kann den Mitarbeitern gezeigt werden, dass ihre Anliegen Gehör finden und das Unternehmen schnellstmöglich handelt.

Prävention von Wegeunfällen ist ein eigenes Thema

Auch der Weg in die Arbeit, die Dienstreise oder die tägliche Fahrt vom Büro nach Hause kann für Mitarbeiter einige Gefahren bergen. Jährlich passieren hier laut dem Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung über 150.000 Unfälle. Auch hier können Arbeitgeber proaktiv handeln und die Sicherheit zumindest teilweise erhöhen. So kann etwa ein Betriebsausflug für ein Fahrsicherheitstraining eingeplant werden. Auch kostenlose Helme für alle Radfahrer im Unternehmen verringern das Verletzungsrisiko beim Arbeitsweg. Vor allem in städtischen Bereichen lohnt sich auch ein Ticket für den ÖPNV. Denn wer mit der Bahn unterwegs ist, kann das Unfallrisiko deutlich vermindern.

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