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Möglich ja – aber nicht unbedingt erlaubt: Was Arbeitgeber dürfen

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Beschäftigte zu kontrollieren ist heute angesichts der technischen Entwicklung ein Leichtes für Unternehmen. Doch der Gesetzgeber setzt Grenzen. Was Arbeitgebern im Umgang mit ihren Mitarbeitern etwa in Bezug auf den Datenschutz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder Urlaubsregelungen erlaubt ist, umreißen Arbeitsrechtsexperten beim HR-RoundTable am 9. und 10. Mai auf der Messe PERSONAL2012 Nord in Hamburg.

Ob Informationen über den Gesundheitszustand von Bewerbern, Mitarbeiterdaten zur Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz oder Datenbanken zu den Skills und Entwicklungschancen der Arbeitnehmer – neue Technologien schaffen immer mehr und billigere Möglichkeiten zur Kontrolle der Belegschaft. Die vollständige Überwachung des PC-Arbeitsplatzes erfolgt quasi automatisch, da sie unabdingbar notwendig ist, um technische Systeme zu betreiben. Mit frei erhältlicher Software können Unternehmen alle in der Vergangenheit aufgerufenen Programme und Internetseiten seit der Erstinstallation eines PCs einsehen.

Im Unternehmensnetzwerk gibt es weitere Kontrollmöglichkeiten: Jedes Netz hat so genannte Gateways, die alle Daten passieren müssen. Mithilfe entsprechender Softwarelösungen können Arbeitgeber jede E-Mail öffnen und den Text analysieren und jede besuchte Internetseite überprüfen. Auch das Telefonieren per Festnetz, per Handy oder über Voice over IP (VoIP) ist für die Überwachung geradezu prädestiniert. In Verbindung mit Telefon- und Mobilfunkdaten werden Mitarbeiterinformationen besonders brisant: Arbeitgeber können damit problemlos Verhaltens- und Bewegungsprofile erstellen.

„Können heißt aber noch lange nicht dürfen!“, betont Dr. Thomas Fiebig, Geschäftsführer des Instituts für Personalmanagement und Mitbestimmung. Gemeinsam mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Udo Urban erklärt er auf dem HR-RoundTable der Messe PERSONAL2012 in Hamburg, was eine Personalakte enthalten darf. Dabei kommt es neben Betriebsvereinbarungen auch auf das Datenschutzgesetz, das in der Entstehung befindliche Arbeitnehmerdatenschutzgesetz und die Interessensabwägung im Einzelfall an. Da die EU die derzeitige Bußgeld-Höchstgrenze von 300.000 Euro auf bis zu eine Million beziehungsweise bis zu 2 Prozent des Umsatzes anheben möchte, droht Unternehmen, die dagegen verstoßen, nicht nur ein Imageschaden.

Immer die Form wahren: Das kleine 1×1 des Arbeitsrechts für Personaler

Doch nicht nur das Thema Datenschutz wirft Fragen auf. Personaler stolpern im Alltag oft über kleine formale Fallstricke: Wie muss eine Stellenanzeige angesichts des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) formuliert sein? Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch gestattet – etwa wenn sich Schwerbehinderte bewerben? Ab wann laufen die zwei- und dreimonatigen Fristen, die abgelehnte Kandidaten für eine Klage nach dem AGG einhalten müssen? Frank Priewe, Rechtsanwalt und Geschäftsführer von KPS Interactive Media, beantwortet diese Fragen in seinem Vortrag.

Gerade Arbeitsverträge sind für Unternehmen tückisch – beispielsweise wenn es darum geht, wer den Vertrag unterschreiben darf. Denn nicht immer ist eine laut Handelsregister als Geschäftsführung eingetragene Person auch berechtigt, die Firma wirksam zu vertreten. Auch in Bezug auf Aufhebungs- und Abwicklungsverträge oder Kündigungen müssen Arbeitgeber einige Formalien beachten. Frank Priewe erläutert anhand von Beispielen die rechtliche Lage und gibt Tipps für Personaler, die als HR-Business-Partner in Rechtsfragen eine gute Figur abgeben möchten.

Neue Urteile: Arbeitsvertragsgestaltung, AGG- und Urlaubsregelung im Umbruch

Auch über aktuelle Entscheidungen im Arbeitsrecht gibt der HR-RoundTable einen Überblick. So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich entschieden, dass Urlaub nach längerer Krankheit spätestens 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres verfällt, wenn es eine entsprechende Verfallregelung im Tarifvertrag gibt. Die Auswirkungen dieses Urteils sowie die übrigen nationalen Urteile zum Urlaubsrecht erläutert Dr. Alexandra Henkel von FPS Rechtsanwälte & Notare.

Die Fachanwältin für Arbeitsrecht erklärt zudem, welche Auswirkungen die aktuellen Entscheidungen des EuGH und des BAG zu tarifvertraglichen Regelungen, die eine Vergütung nach Alter vorsehen, haben können. Der EuGH hatte bezüglich der Vergütung im öffentlichen Dienst nach dem BAT geurteilt, dass eine Staffelung der Gehälter nach Lebensalter eine Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmer darstellt. Alexandra Henkel stellt auch neue Urteile vor, die bis Mai zu erwarten sind – insbesondere zur Arbeitsvertragsgestaltung. Außerdem wird der Europäische Gerichtshof demnächst klären, inwiefern abgelehnte Stellenbewerber gegenüber Arbeitgebern ein Auskunftsrecht darüber besitzen, warum sie eine Absage erhalten haben und wer statt ihrer eingestellt wurde.

Die Vorträge finden im Konferenzraum 19 des CCH Hamburg statt. Arbeitsrechtliche Themen sind dabei nur ein Schwerpunkt des HR-RoundTable auf der Messe PERSONAL2012. Das komplette Programm finden Interessierte unter www.hrm.de/hr_roundtable_personal2012. Weitere Informationen zur PERSONAL2012 Nord sind unter www.personal-messe.de/nord erhältlich.

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