Bonn (dapd). Wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens hat das Bundeskartellamt gegen den Nahrungsmittelkonzern Nestlé Geldbußen von rund 20 Millionen Euro verhängt. Der Lebensmittelriese soll sich mit Konkurrenten wie Kraft, Unilever oder Oetker jahrelang über den Verlauf der Verhandlungen mit dem Einzelhandel und teilweise auch über beabsichtigte Preiserhöhungen ausgetauscht haben, wie die Wettbewerbshüter am Mittwoch mitteilten.
Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück und kündigte an, es werde beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Kartellamtsentscheidung einlegen.
Das Bundeskartellamt ermittelt seit Jahren gegen mehrere Konsumgüterhersteller wegen Verdachts des unerlaubten Austauschs von Geschäftsinformationen. Betroffen war nach den Ermittlungen der Wettbewerbshüter ein breites Spektrum von Produkten: Süßwaren und Heißgetränke ebenso wie Tiernahrung oder Tiefkühlpizza. In einem Einzelfall kam es zwischen Nestlé und Kraft laut Kartellamt sogar zu einer expliziten Absprache einer Preiserhöhung bei Instant Cappuccino.
Mundt sieht Wettbewerb stark beeinträchtigt
Die Wettbewerbsbehörde hatte wegen der Vorwürfe bereits 2011 gegen Kraft Foods Deutschland, die Unilever Deutschland Holding und die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG inzwischen rechtskräftige Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 38 Millionen Euro verhängt. Die Entscheidung im Fall Nestlé sollte nun einen Schlussstrich unter das Verfahren ziehen.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte: „Auch wenn es sich bei diesen Formen des Informationsaustauschs nicht um klassische Kartellabsprachen handelt, wird der Wettbewerb durch solche Verhaltensweisen stark beeinträchtigt.“
Nestlé widersprach der Darstellung des Kartellamts allerdings entschieden. „Wir sind überzeugt, dass die Vorwürfe ungerechtfertigt sind“, sagte ein Unternehmenssprecher der Nachrichtenagentur dapd. Das Unternehmen sei grundsätzlich nicht mit der Art und Weise einverstanden, wie die Behörde in diesem Fall das Kartellgesetz ausgelegt habe, und werde deshalb beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einlegen, um eine Aufhebung der Entscheidung herbeizuführen.
Das Bundeskartellamt war über den umstrittenen Informationsaustausch vom Süßwarenhersteller Mars GmbH informiert worden. Das Unternehmen profitierte dadurch von der Kronzeugenregelung und musste keine Geldbuße zahlen.
Das Bundeskartellamt hatte in den vergangenen Jahren wiederholt Kartellverstöße im deutschen Konsumgütermarkt aufgedeckt.