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Netto Markendiscount spart bei kranken Billigaushilfen

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Dresden. Die Supermarktkette Netto Markendiscount AG & Co. KG soll mit Sonderklauseln im Arbeitsvertrag versuchen, die Lohnfortzahlung bei Krankheit zu vermeiden. Die «Sächsische Zeitung» (Samstagausgabe) berichtete vorab, für Tausende geringfügige Beschäftigte sei im Stundenlohn von 5,50 Euro laut Arbeitsvertrag eine sogenannte Sozialzulage enthalten. Damit seien alle Ansprüche angeblich abgegolten. Wörtlich genannt seien Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di würden kranke Beschäftigte mit Hinweis auf diese Klausel davon abgehalten, ihre Lohnfortzahlung einzufordern.

Das Unternehmen äußerte sich auf Anfrage der Zeitung nicht zum Krankheitsfall. Eine Firmensprecherin teilte mit, das Unternehmen beachte Tarifverträge und Gesetze. Für geringfügig Beschäftigte würden Urlaubs- und Weihnachtsgeld «monatlich auf Stundenbasis ausgezahlt».

ver.di wies darauf hin, dass Teilzeitkräfte nicht weniger Rechte als andere Beschäftigte haben. Netto dürfe nicht versuchen, sich mit Tausenden geringfügiger Beschäftigter und illegalen Methoden im Krankheitsfall einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. ver.di schätzt die Zahl der geringfügig Beschäftigten bei Netto allein im Gebiet Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Teilen Brandenburgs auf rund 10 000.

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