Netzagentur fordert Mehrwertsteuer für weitere Post-Produkte
Frankfurt/Main. Im Streit um die Mehrwertsteuerpflicht droht der Deutschen Post laut einem Zeitungsbericht ein neuer Rückschlag. Wie die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (Samstagausgabe) unter Berufung auf ein Schreiben der Bundesnetzagentur berichtete, dringt die Netzagentur darauf, dass die Post ihren Geschäftskunden für weitere umsatzstarke Produkte Mehrwertsteuer in Rechnung stellt.
Die Aufsichtsbehörde vertrete die Auffassung, dass auch adressierte Massensendungen, sogenannte Infobriefe, Streifbandzeitungen und behördliche Postzustellaufträge der Steuerpflicht unterliegen. «Eine Steuerbefreiung für diese Leistungen kommt jedenfalls aus postrechtlicher Sicht nicht in Frage», heiße es in dem Schreiben.
Ein Sprecher der Bundesnetzagentur bestätigte den Bericht. Zugleich wies er darauf hin, dass die Steuerbehörden über den Sachverhalt zu entscheiden hätten.
Die Deutsche Post widersprach auf Anfrage der Wirtschaftsnachrichtenagentur Dow Jones Newswires der Betrachtungsweise der Netzagentur. «Unserer Auffassung nach, und auch historisch begründet, handelt es sich bei den genannten Produkten um Universaldienstleistungen, die weder im EU- noch im Deutschen Steuerrecht mehrwertsteuerpflichtig sind.»
Die Mehrwertsteuerbefreiung der Deutschen Post war zum 1. Juli für die meisten Leistungen aufgehoben worden. Für zahlreiche Geschäftskundenprodukte hat der Konzern die Preise bereits stark gesenkt, um seinen Kunden die Steuerbelastung zu ersparen und so seine Marktanteile zu verteidigen. Dadurch entgeht der Post beim Jahresgewinn der Zeitung zufolge ein dreistelliger Millionenbetrag.