Frankfurt/Main (dapd). Die Bundesnetzagentur verschärft einem Zeitungsbericht zufolge die Bedingungen, nach denen Unternehmen von der Zahlung von Entgelten für die Nutzung des Stromnetzes befreit werden können. Nur noch jene Unternehmen sollen ab Januar in den Genuss um bis zu 80 Prozent reduzierter Kosten kommen, die eine Stromabnahme von mehr als 100 Kilowatt von den Hauptzeiten des Stromverbrauchs in Randzeiten verlagern, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Mittwochausgabe) unter Berufung auf die Bundesnetzagentur. Damit würde nur dann ein reduziertes Netzentgelt gewährt, wenn tatsächlich maßgeblich zur Entlastung des Netzes beigetragen wird.
Fachleute gehen laut Zeitung davon aus, dass damit rund ein Drittel der Anträge auf Befreiung oder Kostenreduzierung künftig hinfällig wird. Das gelte aber nicht für Betriebe, die bereits über einen Bescheid verfügen. Für sie gelte eine Übergangsfrist bis Anfang 2015. Die Zahl der Anträge auf Befreiung von den Netzentgelten war voriges und dieses Jahr sprunghaft gestiegen.