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Netzentgeltbefreiung für Stromfresser gerät unter Druck

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Düsseldorf/Brüssel (dapd). Die umstrittene Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzentgelten gerät massiv unter Druck. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bewertete die im August 2011 in Kraft getretene Regelung in einem am Mittwoch verkündeten Urteil als nichtig. Die EU-Kommission leitete unterdessen offiziell ein Verfahren gegen Deutschland ein. In ihm soll geprüft werden, ob es sich bei der Gebührenbefreiung um staatliche Subventionen handelt und ob diese den Wettbewerb verzerren. Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte, es arbeite ohnehin an einer Neuregelung des Themas.

Vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht hatten fünf regionale und überregionale Netzbetreiber gegen die im August 2011 in Kraft getretene Netzentgeltbefreiung geklagt. Mit Erfolg. Der Vorsitzende Richter des 3. Kartellsenats, Wiegand Laubenstein, betonte, es fehle nicht nur an einer gesetzlichen Grundlage für die „normale“ Stromverbraucher belastende Verordnung. Die vollständige Befreiung von den Netzentgelten sei auch aus Gleichheitsgründen nicht zulässig. Auch europarechtlich sei eine nichtdiskriminierende und kostenbezogene Regelung der Netzentgelte geboten.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Gegen sie ist Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof möglich.

Doch auch die EU-Kommission macht inzwischen gegen den deutschen Sonderweg mobil. Die EU-Kommission leitete offiziell ein Verfahren ein, in dem geprüft werden soll, ob es sich bei der Gebührenbefreiung um staatliche Subventionen handelt.

Bundesregierung: „Keine staatliche Beihilfe“

In Berlin wurde dieser Einschätzung allerdings entschieden widersprochen. „Aus Sicht der Bundesregierung liegt in der Netzentgeltbefreiung keine staatliche Beihilfe vor“, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums. Denn die Maßnahme werde gerade nicht aus staatlichen Mitteln geleistet, sondern durch eine Umlage von allen Stromkunden. Auch würden die Mittel nicht durch staatliche Stellen kontrolliert. Die Netzentgeltbefreiung sei vielmehr eine Gegenleistung für den Beitrag stromintensiver Unternehmen zur Netzstabilität.

Die Befreiung großer Stromverbraucher mit einem Verbrauch von mehr als zehn Gigawatt Strom pro Jahr vom Netzentgelt soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit etwa der Chemie-, Stahl- oder Aluminiumindustrie in Deutschland sichern. Doch geht dies zulasten der „normalen“ Stromverbraucher und kleinerer Unternehmen, die diese Kosten zusätzlich schultern müssen. Allein für 2013 geht es nach Berechnungen der Netzbetreiber um 805 Millionen Euro. Für den durchschnittlichen Haushalt bedeutet dies einen Aufschlag von 13 Euro auf die Stromrechnung dieses Jahres.

Auch das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz wird seit vergangenem Herbst von der Kommission unter die Lupe genommen. Denn Unternehmen mit hohem Stromverbrauch müssen weitaus weniger für die Förderung regenerativer Energie zahlen.

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