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Neue Pauschalen für Auslandsreisen ab 2010

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Berlin.  Die Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich oder betrieblich veranlassten Auslandsreisen wurden für Reisen ab dem 1.1.2010 neu festgesetzt. Sie gelten auch für Geschäftsreisen und die doppelte Haushaltsführung im Ausland. Änderungen haben sich etwa bei Australien, Finnland, Kanada, Norwegen, Slowakei und Südafrika ergeben. Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind allerdings bereits seit 2008 nur noch in den Fällen des steuerfreien Arbeitgeberersatzes anwendbar.

Wer im Ausland auf eigene Rechnung übernachtet, kann nur die tatsächlich nachgewiesenen Übernachtungskosten steuerlich geltend machen. Die neuen Sätze finden sich in einer Übersicht auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

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