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Neue Studie zur An- und Verpachtung von Dächern für Photovoltaikanlagen erschienen

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Jedes Jahr stellt sich für Investoren und Verpächter von Dachflächen erneut die Frage: Lohnt sich die An- und Verpachtung von Dächern für die Installation von Photovoltaikanlagen auch in diesem Jahr noch?

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Sinkt doch jedes Jahr gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Einspeisevergütung um einen festgesetzten Prozentsatz. Zudem kommt hinzu, dass außerplanmäßige Senkungen der Einspeisevergütung durch die Bundesregierung die An– und Verpachtung (kurz: Dachverpachtung) von Dächern immer uninteressanter erscheinen lassen. So ist auch eine vorgezogene Senkung für Juli 2011 geplant, bei der Einschnitte um bis zu 15% zu erwarten sind.
Eine neue Studie zur Dachverpachtung gibt für Investoren und Verpächter gleichermaßen Aufschluss darüber, wie hoch die Pacht für Dachflächen, gemessen an der zu erwartenden Gesamtkapitalrendite des Investors, im Jahr 2011 sein kann und ob sich die Dachverpachtung für beide Seiten lohnt.

Ein noch immer lohnenswertes Geschäft?

Bisher war die An- und Verpachtung von Dachflächen für Investoren und Dachverpächter gleichermaßen ein lohnenswertes Geschäft. Der Investor errichtet auf dem Dach des Verpächters eine Photovoltaikanlage und erwartet durch die Einnahmen aus der PV-Anlage eine Rendite auf das investierte Kapital. Im Gegenzug erhält der Verpächter über eine vereinbarte Laufzeit Pachteinnahmen für das zur Verfügung gestellte Dach. Die Berechnung der Pacht kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. So kann u. a. eine prozentuale Beteiligung an den Einnahmen aus der Einspeisevergütung vereinbart werden oder der Dachgeber erhält alternativ einen festgelegten Betrag je Installiertes Kilowattpeak (kWp) Anlagenleistung.
Erwartung an die Gesamtkapitalrendite

Für Investoren ist alleine die Rentabilität einer Photovoltaikanlage entscheidend. Die Rendite sollte zwischen 6 und 7 Prozent vor Steuern und Finanzierung betragen. Zugrunde liegen demnach die Investitionskosten der Solarstromanlage, die Höhe der Einspeisevergütung zum Inbetriebnahmezeitpunkt, die jährlich anfallenden Unterhaltungskosten der Anlage sowie die Pachtzahlungen an den Dachgeber. Die Höhe der Pacht hat neben den sonstigen Kosten erheblichen Einfluss auf die Gesamtkapitalrendite. Wird die prognostizierte Rendite nicht erreicht, so scheint die Investition in eine Solaranlage auf einem Pachtdach als reine Kapitalanlage nicht mehr lohnenswert.

Pachteinnahmen des Dachgebers

Üblich waren in den vergangenen Jahren jährliche Pachtzahlungen zwischen 10 und 30 Euro je installiertes Kilowatt. Optional wurde der Dachgeber zwischen 3 und 8 Prozent an der Einspeisevergütung beteiligt. Die neue Studie geht einen entscheidenden Schritt weiter und macht auch für den Dachgeber die mögliche Höhe der Pacht, durch die Offenlegung und Berechnung wichtiger Daten, noch transparenter. Somit wird auch die Verhandlungsposition der Dachgeber gestärkt.

Michael Ziegler, Geschäftsführer des PhotovoltaikZentrums und Autor der Studie: „Wer sein Dach für 20 Jahre und länger verpachtet, sollte dafür auch eine angemessene Pacht erhalten. Selbstverständlich trägt der Investor mit dem Betreiben der Solarstromanlage das größte Risiko, dennoch werden Dachgeber oftmals viel zu schlecht entlohnt und ohne das Dach des Verpächters, könnte der Investor auch keine Anlage betreiben. Mit dieser Studie möchten wir mehr Transparenz schaffen, denn es sind noch immer ordentliche Pachteinnahmen für den Verpächter zu erwarten, ohne dass der Investor große Abstriche bei der Rendite machen muss.“

Studie macht mögliche Pachteinnahmen transparenter

Die über 20 Seiten starke Studie (www.photovoltaikstudie.de) ermittelt anhand der Gesamtkapitalrendite die Höhe der Pacht, wahlweise prozentual vom Ertrag oder pro installiertes Kilowatt, und stellt diese in Verbindung mit verschiedenen spezifischen Anlagenerträgen (kWh/kW) sowie zweier typischen Anlagengrößen und unterschiedlichen Anlagenpreisen dar. Weiterhin legt die Studie alle Bezugsreise einzelner Solarkomponenten sowie sonstigen anfallenden Kosten offen. Ebenfalls unterschieden wird beim Einkaufspreis zwischen deutschen und chinesischen Solarmodulen und ob der Bezug der Solarkomponenten durch den Investor direkt beim Händler bzw. die Photovoltaikanlage schlüsselfertig über ein Solarunternehmen bezogen wird.

Die Studie richtet sich an Investoren und Dachgeber, die Dächer für die Installation von Photovoltaikanlagen An- und Verpachten sowie an Solarmakler und Solarunternehmen, die schlüsselfertige Photovoltaikanlagen vermitteln und an Investoren vertreiben.

Die Studie ist im Onlineshop von Photovoltaikstudie® erhältlich:
www.photovoltaikstudie.de/shop/marktstudien/studie-1006-d…


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Veröffentlicht von: opr
am 3. Feb 2011 und wurde einsortiert unter:
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Schlagwörter: auf dem Dach des Verpächters eine Photovoltaikanlage, Dachverpachtung, EEG, Ein noch immer lohnenswertes Geschäft, Einfluss auf die Gesamtkapitalrendite, Einschnitte um bis zu 15%, Einspeisevergütung, Erneuerbare-Energien-Gesetz, Investitionskosten, Investoren, Lohnt sich die An- und Verpachtung von Dächern, Pachteinnahmen des Dachgebers, PhotovoltaikZentrums, PV-Anlage, Rentabilität einer Photovoltaikanlage, schlüsselfertige Photovoltaikanlagen, Solarstromanlage, Studie möchte Transparenz schaffen

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