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Neuer Ärger für den Hauptstadtflughafen

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Berlin/Brüssel (dapd). Dem künftigen Hauptstadtflughafen in Schönefeld droht weiteres Ungemach. Die EU-Kommission zieht wegen der geplanten Flugrouten ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren in Erwägung, erfuhr die Nachrichtenagentur dapd am Donnerstag in Brüssel. Die Kommission bestätigte damit einen Bericht des ARD-Magazins „Kontraste“, das am Abend einen Beitrag über die Kritik ausstrahlen wollte.

Dem Magazin zufolge soll bei der Flugrouten-Festlegung gegen EU-Richtlinien verstoßen worden sein. Der ARD-Redaktion liege ein entsprechendes Schreiben aus Brüssel vor, hieß es in einer vorab verbreiteten Mitteilung der ARD. In dem Schreiben aus Brüssel werde moniert, dass die am 26. Januar 2012 festgelegten Routen von den vorher in der Planfeststellung angegebenen Routen „erheblich“ abweichen und gegen zwei EU-Richtlinien verstoßen. Die Kommission bemängele vor allem eine fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung für die neuen Routen. Diese würden durch Natur- und Vogelschutzgebiete verlaufen. Gemeint ist vor allem die umstrittene Müggelseeroute.

Flughafen „nicht zuständig“

Ein Sprecher der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg bezeichnete sein Unternehmen am Donnerstagabend für diese Problematik auf dapd-Anfrage als „nicht zuständig“. Während sich die Deutsche Flugsicherung und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung mit den Routen befassten, sei das Brandenburger Infrastrukturministerium für das Planfeststellungsverfahren zuständig. Wohl daher liege dem Flughafen auch kein aktuelles Schreiben aus Brüssel dazu vor.

„Das sind olle Kamellen“, sagte er mit Blick auf den ARD-Bericht weiter und verwies auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig 2012. Das Gericht hatte Ende Juli Klagen von Bewohnern der Gemeinden Kleinmachnow, Zeuthen und Mahlow abgewiesen. Die Kläger wollten eine Neuauflage des Planfeststellungsverfahrens zum neuen Flughafen in Schönefeld erreichen. Sie hatten den Flughafenplanern vorgeworfen, dass diese in dem Verfahren andere Flugrouten vorsahen als bei der Genehmigung letztlich festgelegt wurden. Die Richter sahen darin jedoch keine Anhaltspunkte für eine arglistige Täuschung.

Die Deutsche Flugsicherung hatte wiederum mehrfach erklärt, dass Flugrouten nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens waren. Etwa eingezeichnete Luftwege hätten nur als eine Art Platzhalter angesehen werden müssen. Noch heute monieren Flughafengegner dies. Der Planfeststellungsbeschluss war Mitte 2004 erfolgt.

Deutschland zum Handeln aufgefordert

Weiter heißt es in dem ARD-Bericht: Wegen des hohen öffentlichen Interesses bitte Brüssel die deutschen Behörden um eine „prioritäre Behandlung“ der Angelegenheit. Denn bei Routen durch Schutzgebiete sei das Risiko durch Vogelschlag erhöht. Zudem wären seltene Vögel wie Fischadler, Kranich, Weißstorch und andere Arten gefährdet.

Die zuständigen EU-Stellen seien der Auffassung, dass die Nichtberücksichtigung der endgültigen Flugrouten in der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Flora-Fauna-Habitat-Prüfung für den Ausbau des Flughafens gegen die Richtlinien 2011/92/EU und 92/43/EWG verstoße.

„Erfreut“ über die Signale der EU zeigte sich die Rechtsanwältin Franziska Heß. Für die Kanzlei Baumann aus Würzburg und Leipzig führt sie im Auftrag des Bürgervereins Friedrichshagen und der Grünen Liga Berlin eine EU-Beschwerde gegen das Flugroutenprocedere. Diese ist seit März 2012 anhängig.

Heß sagte am Donnerstag: „Für uns ist es sehr erfreulich, dass die Kommission offenbar den von uns vorgetragenen Argumenten bisher in vollem Umfang folgt.“ Das sei ein wichtiger Etappensieg. „Gleichwohl darf nicht verkannt werden, dass der interne Entscheidungsprozess innerhalb der Kommission über die Frage, ob wegen der unionsrechtswidrigen Festsetzung der An- und Abflugverfahren ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet wird, noch nicht abgeschlossen ist.“ Heß will in der Sache zur Not bis zum Europäischen Gerichtshof gehen.

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